Kategorie: Sachgebiete

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Abfertigung

Abfindungsgrenzbetrag für Pensionen 2018

Der Abfindungsgrenzbetrag für die Abfindung von Pensionen aus einer Pensionskasse erhöht sich von 12.000 Euro ab 1. 1. 2018 auf 12.300 Euro. Pensionsabfindungen bis zu diesem Grenzbetrag sind mit dem Hälftesteuersatz zu versteuern, das heißt, die Versteuerung erfolgt mit der Hälfte jenes Steuersatzes, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des Bezugs auf die Monate des Kalenderjahres als Lohnzahlungszeitraum ergibt.

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Sonderzahlung

Beitragsrechtliche Behandlung von Schutzimpfungen

Ein Unternehmen bietet seinen Dienstnehmern eine Impfung gegen die saisonale Grippe an. Die Kosten der Aktion trägt ausschließlich der Dienstgeber. Dienstnehmer, die lieber zu ihrem eigenen Hausarzt gehen, erhalten die Impfkosten gegen Vorlage eines entsprechenden Belegs ebenfalls ersetzt. Handelt es sich bei diesem „Vorteil aus dem Dienstverhältnis“ um beitragspflichtiges Entgelt?

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Personen mit besonderer Behandlung

Bonus-Malus-System für die Beschäftigung älterer Personen

Bis zum Jahr 2018 soll die Beschäftigungsquote älterer Dienstnehmer ab 55 Jahren angehoben werden. Laut Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Beschäftigungsquoten älterer Personen, wurde der Zielwert bei allen Altersgruppen überschritten. Für die Bestimmungen zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer bedeutet das, dass die Konsequenzen nicht eintreten.

Laufender Bezug

Sozialplan: Kein Dienstgeberbeitrag für sonstige Bezüge

Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienst­verhältnisses im Rahmen von Sozialplänen als Folge von Betriebs­änderungen oder vergleichbarer gesetzlicher Bestimmungen gewährt werden, unterliegen auch bei Arbeitnehmern, für die eine Anwartschaft gegenüber einer betrieblichen Vorsorgekasse besteht, nicht der Beitrags­pflicht zum Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag.

Abfertigung

Abfertigung alt: Wechsel zwischen BUAG- und Nicht -BUAG-Tätigkeit

Ein Arbeitnehmer änderte beim gleichen Arbeitgeber seine Tätigkeit, womit das Arbeits­verhältnis dem BUAG unterlag. Jahre später sprach der Arbeitgeber die Entlassung aus, schloss aber mit dem Arbeitnehmer einen Vergleich über alle Ansprüche – außer die Abfertigung. Über diese wurde dann in einem Folgeprozess gestritten, der letztlich bis zum OGH ging.