Exakte Empfängerbenennung
§ 162 BAO erfordert die exakte Empfängerbenennung in dem Sinne, dass es der zuständigen Abgabebehörde möglich gemacht wird, dass die Beträge beim Empfänger versteuert werden können. Für diese Besteuerung ist die Nennung der Umstände des Kennenlernens bzw der Kontaktaufnahme zum Empfänger nicht erforderlich. Das Nichtnennen dieser Umstände kann daher die Rechtsfolgen des § 162 Abs 2 BAO nicht nach sich ziehen.
(Kein) Schadenersatz wegen Manipulationssoftware in Diesel-PKW
Der Kläger begehrte 31.008 Euro Zug um Zug gegen die Rückgabe des von ihm gekauften Fahrzeugs, hilfsweise die Feststellung der Haftung der Beklagten ihm gegenüber. In dem Fahrzeug sei eine Manipulationssoftware verbaut gewesen, die bewirkt habe, dass zumindest die nicht den Angaben im Typenschein entsprochen hätten.
Umsatzsteuer-Bildungsleistungsverordnung kundgemacht
In BGBl II 2018/214, ausgegeben am 28. 8. 2018, wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Vorliegen einer vergleichbaren Zielsetzung bei Bildungsleistungen (Umsatzsteuer-Bildungsleistungsverordnung – UStBLV) kundgemacht. Näheres dazu im nächsten Umsatzsteuer-Update in SWK 27/2018.
Per E-Mail eingebrachte Revision ist nicht rechtswirksam
Das BFGG enthält keine Regelung betreffend die Einbringung, insbesondere die elektronische Einbringung von Eingaben beim BFG. Im der Revision vorangegangenen Beschwerdeverfahren war gem § 24 Abs 1 BFGG die BAO anzuwenden, weshalb auch die Rechtzeitigkeit der Einbringung einer derartigen Revision nach der BAO zu beurteilen ist.
Europäisches Forum Alpbach 2018 – Demokratisierung des Rechts durch Legal Tech
(A.S.F.) Eine Breakout Session beschäftigte sich mit dem erleichterten Zugang zum Recht aufgrund von Digitalisierung und Automatismen in Rechtsverfahren. Die Entscheidungsfindung bleibt (noch) dem Richter/der Richterin vorbehalten.
Steuererklärung könnte für 200.000 Kleinunternehmer de facto fallen
Wien (APA) – Im Zuge der Steuerreform will der Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) Kleinunternehmer bürokratisch entlasten. Großzügigere Pauschalisierungen sollen ihnen helfen „sich aufs Geschäft zu konzentrieren statt Formulare auszufüllen“. Bis zu 200.000 Unternehmer und Selbstständige mit einem Umsatz unter 30.000 Euro könnten zukünftig von einer Maßnahme „gleich dem Wegfall der Steuererklärung“ profitieren.
Europäisches Forum Alpbach 2018 – Diversität und Resilienz
Im Mittelpunkt der Technologiegespräche standen die Themen digitale Zukunft, Big Data, Robotic und Artificial Intelligence sowie die Diskussion um eine zukunftsweisende Innovations- und Forschungspolitik im Zeichen globaler Standortkonkurrenz.
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2019
In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 1. 7. angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Kalenderjahr 2019 heranzuziehen.
Jahressteuergesetz 2018 im Bundesgesetzblatt
In BGBl I 2018/62, ausgegeben am 14. 8. 2018, wurde das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) kundgemacht. Mit dem Gesetz werden unter anderem der Familienbonus Plus, eine neue Hinzurechnungsbesteuerung und die begleitende Kontrolle (früher: Horizontal Monitoring) eingeführt. Alle wesentlichen Änderungen sind samt Erläuterungen in SWK 23/24/2018 im Volltext abgedruckt.
Steuertermine im September
Am 17. September 2018 sind unter anderem die Umsatzsteuervorauszahlung für Juli 2018, die Normverbrauchsabgabe für Juli 2018 und die Werbeabgabe für Juli 2018 fällig.
Kein Übergang der Steuerschuld durch bloße Einvernehmlichkeit
Ob es zum Übergang der Steuerschuld auf die Subunternehmer kommen konnte, muss davon abhängen, ob es sich tatsächlich um Bauleistungen handelte. War dies nicht der Fall, so steht dies dem Übergang der Steuerschuld auch entgegen, wenn die am Leistungsaustausch Beteiligten einvernehmlich gegenteiliger Ansicht waren. Zu prüfen bleibt daher, ob der enge Zusammenhang mit dem Baugeschehen die strittigen Leistungen zu Elementen von Bauleistungen werden ließ.
Die Speicherdauer im Lichte aktueller DSB-Judikatur
Die Datenschutzbehörde setzt sich in zwei aktuellen Entscheidungen mit speziellen Problemstellungen zur Speicherdauer auseinander. Demnach dürfen weder minimale Kontaktdaten zu bloßen Dokumentations‑ und…












