Rechnungshof kritisiert wuchernde Ausnahmeregeln bei der Einkommensteuer
Der Rechnungshof hat zum wiederholten Mal den Wildwuchs von Ausnahmeregeln beim Einkommensteuerrecht kritisiert. Anstatt Steuerbegünstigungen zu reduzieren und das Steuerrecht zu vereinfachen, werden immer wieder neue Ausnahmeregeln eingeführt, bemängelt der RH in einer Follow-up-Überprüfung.
Selbständige ärztliche Tätigkeit als Liebhaberei
Der Beschwerdeführer erzielte im Jahr 2011 einen Verlust in Höhe von ca 10.500 € aus einer selbständigen Arbeit als Arzt. Er war im Beschwerdejahr 72 Jahre alt und erkrankte in diesem Jahr. Aufgrund seiner Erkrankung konnten keine Umsätze erzielt und keine Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage vorgenommen werden. Laut Aktenlage gibt es keine Indizien dafür, dass sich gerade im Beschwerdejahr herausgestellt hätte, dass die Tätigkeit nicht erfolgbringend sein könne.
Knapp 200 Personen zahlen Höchststeuersatz von 55 %
(APA/red) – Die Steuerreform 2015/2016 hat für die 6,9 Mio Lohnsteuerpflichtigen in Österreich eine Entlastung von durchschnittlich 640 Euro pro Person gebracht. Der…
Bitcoin-Gewinne künftig womöglich voll zu besteuern
Derzeit sind private Bitcoin-Gewinne innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei, das könnte sich ändern. Das Finanzministerium denkt eine volle Besteuerung der Gewinne aus Kryptowährungen an, geht aus einem Begutachtungsentwurf hervor.
Außergewöhnliche Belastung für Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes
Der VwGH hat in einem Erkenntnis abgeleitet, dass das günstigste öffentliche Verkehrsmittel zwischen dem Studienort und dem Wohnort die schnellstmögliche Verbindung zwischen den Orten ist, weshalb die Erreichbarkeit der Abfahrstelle innerhalb der Gemeinde keine Rolle spielt.
Gebührenpflicht nach § 16 Abs 2 Z 1 lit b GebG
Betrifft das Rechtsgeschäft zwar keine im Inland befindliche Sache, ist aber eine Partei im Inland zu einer Leistung aufgrund des Rechtsgeschäfts berechtigt oder verpflichtet, so tritt die Gebührenpflicht ein. Für die Anwendung dieser Vorschrift genügt es bereits, wenn nur eine Partei des Rechtsgeschäfts zu einer Leistung aufgrund des Rechtsgeschäfts im Inland berechtigt oder verpflichtet ist.
Immobilienertragsteuer bei Veräußerung eines Eigenheimes nach vorangehendem unentgeltlichem Erwerb
Wird ein Eigenheim unentgeltlich erworben und in weiterer Folge veräußert, kann die Befreiungsbestimmung des § 30 Abs. 2 Z 1 lit a EStG für den Veräußerungsgewinn nicht zur Anwendung gelangen, da diese Bestimmung einen entgeltlichen Erwerb zur Voraussetzung hat.
Glücksspiel – Anfrage an Finanzminister wegen Steuerunterschieden
Die komplizierte Glücksspielgesetzgebung beschäftigt wieder einmal die Politik. Diesmal geht es um die großen Unterschiede bei der Besteuerung diverser Glücksspielangebote – bundesweit und…
Kein Abstellen auf mittelbare Eigentümerverhältnisse beim Tatbestand des Mantelkaufs
Der VwGH befasste sich mit der Frage, ob das Tatbestandsmerkmal der „wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur“ iSd § 8 Abs 4 Z 2 KStG nur die unmittelbare oder auch die mittelbare Änderung der Beteiligungsverhältnisse umfasst. Im Ergebnis vertritt das BFG die Auffassung, dass das Tatbestandsmerkmal lediglich auf die unmittelbare Veränderung der Beteiligungsverhältnisse abstellt. Ein Beitrag von Jan Knesl, Pavel Knesl und Michael Zwick.
Verdeckte Ausschüttungen – Keine Haftung für Kapitalertragsteuer bei Vereinen
Verdeckte Ausschüttungen können grundsätzlich bei allen Körperschaften anfallen. Auch eigentümerlose Körperschaften wie etwa Vereine oder Stiftungen können Vorteilszuwendungen an Personen vornehmen, die eine ähnliche Stellung aufweisen wie Inhaber eines Anteilsrechts oder diesen nahestehende Personen.
Steuerliche Übertragung von GmbH-Anteilen auf eine slowakische Personengesellschaft
Werden Wirtschaftsgüter ins Ausland verlagert und geht dadurch das Besteuerungsrecht der Republik Österreich verloren, löst dies in der Regel einen Wegzugsbesteuerungstatbestand aus. Lesen Sie den Beitrag von Markus Knechtl im aktuellen BFGjournal.
Kein Mantelkauf bei gleichbleibendem faktischem Geschäftsführer
Eine wesentliche Änderung ist gegeben, wenn alle oder die überwiegende Mehrheit der Mitglieder der Geschäftsführung in einem Zug oder bei Vorliegen eines inneren Zusammenhangs sukzessive ersetzt werden. Dabei ist lediglich auf jene Personen abzustellen, die auch tatsächlich die Geschäfte führen.









