KStR-Wartungserlass 2017 veröffentlicht
(B. R.) – Der 198 Seiten lange Wartungserlass 2017 zu den Körperschaftsteuerrichtlinien 2013 (BMF-Erlass vom 29. 3. 2018, BMF-010216/0002-IV/6/2018, BMF-AV 2018/54) wurde am 10. 4. 2018 in der Findok veröffentlicht.
Nationalrat beschließt Senkung des Steuersatzes für Beherbergungsumsätze
In seiner Sitzung am 21. 3. 2018 hat der Nationalrat eine Änderung des UStG beschlossen: Der erst mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 auf 13 % angehobene und zum 1. 5. 2016 wirksam gewordene ermäßigte Steuersatz für die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen wird nunmehr wieder auf 10 % gesenkt.
Kleinunternehmerbefreiung geht echten Steuerbefreiungen vor
Die Kleinunternehmerbefreiung stellt darauf ab, dass die Umsätze aus im Inland steuerbaren Lieferungen und Leistungen und dem Eigenverbrauch im Inland zusammen 30.000 Euro nicht übersteigen; auf die Steuerfreiheit oder Steuerpflicht oder gar das damit zusammenhängende Recht auf Vorsteuerabzug kommt es für die Anwendung des § 6 Abs 1 Z 27 UStG nicht an.
Aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzgerichts zu Körperschaften – zweites Halbjahr 2017 (I)
Melanie Raab und Bernhard Renner behandeln in diesem Beitrag – thematisch gegliedert – wichtige im zweiten Halbjahr 2017 ergangene Entscheidungen des BFG zu Körperschaften, insb zur unbeschränkten Steuerpflicht, zu verdeckten Ausschüttungen und zum Mantelkauf, samt weiterführender Praxishinweise. Teil II des Beitrags folgt in der nächsten Ausgabe des BFGjournals.
Kleinunternehmerbefreiung geht echten Steuerbefreiungen vor
Die Kleinunternehmerbefreiung stellt darauf ab, dass die Umsätze aus im Inland steuerbaren Lieferungen und Leistungen und dem Eigenverbrauch im Inland zusammen 30.000 Euro nicht übersteigen; auf die Steuerfreiheit oder Steuerpflicht oder gar das damit zusammenhängende Recht auf Vorsteuerabzug kommt es für die Anwendung des § 6 Abs 1 Z 27 UStG nicht an.
Bauherreneigenschaft bei Erwerb eines Miteigentumanteils
Beim Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, kann zur Erreichung der Bauherreneigenschaft der Auftrag zur Errichtung des Wohnhauses bzw der Reihenhausanlage nur von der Eigentümergemeinschaft erteilt werden, wofür von vornherein die Fassung eines gemeinsamen, darauf abzielenden Beschlusses erforderlich ist.
Grunderwerbsteuerpflicht bei Erwerb eines Nutzungsrechts
In einer Berufungsentscheidung vertrat der UFS die Ansicht, dass bei Erwerb eines Grundstücks, das Teil eines in Errichtung befindlichen Gewerbeparks ist, bei entsprechender vertraglicher Koppelung auch der für die Erschließung des Grundstücks an einen Dritten zu leistende Infrastrukturbeitrag zur Gegenleistung gehört. Auf den ersten Blick ist das Bundesfinanzgericht dieser Rechtsprechung in der vorliegenden Entscheidung nicht gefolgt, wie Johann Fischerlehner und Christina Maria Zeilinger vom BFG berichten.
VwGH zur Anwendbarkeit der Hauptwohnsitzbefreiung bei Mietkaufmodellen
Für die Hauptwohnsitzbefreiung nach § 30 Abs 2 Z 1 lit b EStG ist nach Ansicht des VwGH der Hauptwohnsitz während der fünfjährigen Mindestdauer und nicht,…
Kurzfristige Vermietungen in der Umsatzsteuer
Mit dem AbgÄG 2016[1] erweiterte der Gesetzgeber die Ausnahmen von der Steuerbefreiung für die Vermietung von Grundstücken um einen zusätzlichen Tatbestand. Nach §…
Merkmale einer verdeckten Ausschüttung
(B. R.) – Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben.
Innergemeinschaftliche Lieferung
SWK.media erklärt die innergemeinschaftliche Lieferung! Lesen dazu auch einen Beitrag von Mag. Mario Mayr zum Thema „Zuordnung der bewegten Lieferung und Anwendung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen“
Bestimmte Dauer bei einem Bestandvertrag über ein Geschäftslokal
Die Vereinbarung aller Kündigungsgründe stellt keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten dar, sodass in einem solchen Fall ein Vertrag auf unbestimmte Zeit anzunehmen ist. Das bedeutet, dass allerdings dann noch von einer Beschränkung auf einzelne im Vertrag genannte Kündigungsmöglichkeiten die Rede ist, wenn nicht alle in § 30 Abs 2 MRG genannten Kündigungsgründe vereinbart werden.







