GRUNDERWERBSTEUER | Übertragung von Anteilen an ImmoFonds
Die Übertragung von Grundstücken unterliegt der Grunderwerbsteuer (GrESt). Hält eine Gesellschaft inländische Grundstücke, unterliegen aber auch Anteilserwerbe von Personen- und Kapitalgesellschaftgesellschaftsanteilen unter bestimmten Voraussetzungen der GrESt. Dies deshalb, weil die GrESt sonst durch Zwischenschaltung von Gesellschaften nahezu immer vermieden werden könnte. Immobilienfonds ermöglichen Anlegern, kollektiv in Immobilienvermögen zu investieren. Werden Anteile an Immobilienfonds mit inländischen Grundstücken vom Anleger übertragen, stellt sich folglich die Frage, ob und in welcher Form die Übertragung von Fondsanteilen grunderwerbsteuerpflichtige Vorgänge verwirklichen kann.
GRACE-PERIOD-GESETZ | Rechtssicherheit bei Betriebsübergaben!
Sowohl das Zivilrecht als auch das Öffentlichen Recht sehen für den Unternehmenskauf Haftungsbestimmungen vor (Erwerberhaftung). Mit dem Grace-Period-Gesetz (BGBl I 2024/56) wurde nun im Bereich des Abgabenrechts die Möglichkeit der „Begleitung einer Unternehmensübertragung“ geschaffen, um übernahmewilligen Nachfolgern im Familienverband eine größtmögliche Rechts- und Planungssicherheit zu garantieren. Zudem wurden mit dem Grace-Period-Gesetz Erleichterungen im Bereich der Gewerbeordnung und des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes geschaffen.
GRUPPENBESTEUERUNG | Zulässigkeit der Bildung einer Schwestergruppe
Können zwei inländische Schwesterngesellschaften mit einer ausländischen Mutter eine Unternehmensgruppe bilden? Diese Frage hat in letzter Zeit den BFG sowie nun auch den VwGH beschäftigt. Der VwGH bestätigte kürzlich eine Gruppenbildung mit einem EU/EWR-Gruppenträger ohne Zweigniederlassung in Österreich und erklärt damit eine Unternehmensgruppe zwischen österreichischen Schwesterngesellschaften, für zulässig. Das außergewöhnliche an der strittigen Konstellation war, dass die gemeinsame Muttergesellschaft der österreichischen Schwestergesellschaften im Ausland ansässig war und in Österreich über keine Zweigniederlassung verfügte. Was heißt dieses höchstgerichtliche Urteil nun für die Praxis?
Inflationsausgleich und kalte Progression – Ministerrat beschließt Eckpunkte der Entlastungsmaßnahmen für 2025
Die im Jahr 2025 zur Vermeidung der kalten Progression auszugleichende Inflationsrate beträgt 5 %, errechnet als der Durchschnitt der jährlichen Inflationsraten über die Monate Juli 2023 bis Juni 2024. Die in 2025 insgesamt abzugeltenden Inflationswirkungen betragen daher auf Basis der bestehenden Gesetze rund EUR 2 Mrd.
Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 30. Mai 2024 Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben: Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten veröffentlicht. Die Änderungen wurden aufgrund von Rückmeldungen der Stakeholder verfasst, die der IASB im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung (Post-Implementation Review – PIR) der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 erhalten hatte sowie jüngster Markt-Entwicklungen bei Finanzinstrumenten. Die Änderungen dienen der Klarstellung einzelner Regelungen und damit der Reduktion unterschiedlicher Auslegungen in der Bilanzierungspraxis.
AbgÄG 2024 | Was ändert sich für Unternehmensgruppen iSd § 9 KStG?
Im Mai wurde der Entwurf des AbgÄG 2024 veröffentlicht. Dieses bringt auch einige Änderungen für die Unternehmensgruppe nach § 9 KStG, wie eine digitale Einbringung von Gruppenanträgen, die Zurechnung ausländischer Verluste und eine Regelung zur Behandlung von Teilwertabschreibungen bzw Veräußerungsverlusten vor dem Wirksamwerden einer Unternehmensgruppe. Diese praxisrelevanten Änderungen möchten wir im Folgenden näher beleuchten.
START-UP-PAKET | Vorteilhaftigkeit der Anwendung des § 67a EStG
Mit dem mit 01.01.2024 in Kraft getretenen Start-Up-Förderungsgesetz wurden abgabenrechtlichen Erleichterungen für Mitarbeiterbeteiligungen umgesetzt (vgl. START-UP-PAKET | Start-Up-Förderungsgesetz beschlossen – ICON Wirtschaftstreuhand GmbH). Kernpunkte der neuen Regelung sind die Schaffung eines Besteuerungsaufschubs bei Erwerb von Unternehmensanteilen, die Einführung einer Pauschalregelung im Rahmen der Besteuerung bei der Veräußerung von Mitarbeiterbeteiligungen und die Schaffung einer Begünstigung im Bereich der Sozialversicherungsbeiträge sowie bei den Lohnnebenkosten. Die Neuregelung ist grundsätzlich zu begrüßen, allerdings ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Anwendung tatsächlich steuerliche Vorteile bringt.
Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 9. Mai 2024 den neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben veröffentlicht. IFRS 19 führt wesentliche Erleichterungen bei den Angabepflichten für Tochterunternehmen ein, die keiner eigenen öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen und deren Mutterunternehmen IFRS für ihren Konzernabschluss anwenden. Die Erstanwendung erfolgt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.
CORONAVIRUS | Sanierung von COFAG-Hilfen durch Obergrenzenrichtlinien!
Wenngleich die anläßlich der COVID-19-Pandemie gewährten staatlichen Unternehmenshilfen seitens der bisher zuständigen (und in Kürze aufgelösten) COFAG weitgehend abgewickelt sind, so gibt es bekanntlich noch offene Problembereiche, die aus einer inkorrekten Umsetzung der EU-rechtlichen Vorgaben in österreichischen Förderrichtlinien resultieren: Einerseits wurden für bestimmte Zuschüsse die maßgeblichen beihilfenrechtlichen Antragsfristen überschritten, was zwischenzeitig durch sog. „Spätantragsrichtlinien“ saniert wurde. Andererseits war für mehrere Zuschussarten nicht beachtet worden, dass die maßgeblichen Höchstbeträge bzw Förderobergrenzen nicht für jede einzelne Unternehmenseinheit eines Konzerns sondern für den gesamten „Unternehmensverbund“ gelten. Nun soll endlich auch diese Problematik durch eigene „Obergrenzenrichtlinien“ (mit Antragstellung bis spätestens 31.10.2024) einer Lösung zugeführt werden, deren Kerninhalte wir im folgenden Beitrag skizzieren wollen.
OFFENLEGUNG | Rechtzeitige Veröffentlichung von Jahresabschlüssen
Kapitalgesellschaften müssen ihre Jahres- und Konzernabschlüsse innerhalb von fünf Monaten aufstellen und binnen neun Monaten nach dem Bilanzstichtag an das Firmenbuchgericht übermitteln. Demgemäß sind die Abschlüsse zum 31.12.2023 nach allgemeinem Unternehmensrecht bis spätestens 30.9.2024 offenzulegen, wobei bei der Offenlegung seit 01.07.2022 besonderen Formvorschriften gefolgt werden muss.
Abgabenänderungsgesetz 2024 im Finanzausschuss
Am 24. Juni 2024 wurde dem Finanzausschuss des Nationalrats die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024) vorgelegt. Das Gesetz sieht zahlreiche durchaus positive Punkte und Initiativen vor.
UMSATZSTEUER | Wenn „Probieren geht über Studieren“ teuer wird
Um eine in der Unternehmenskette in Rechnung gestellte Vorsteuer wieder in Abzug zu bringen, müssen sämtliche rechtliche sowie auch formale Voraussetzungen erfüllt werden. Trotz ausgeführter Lieferung beziehungsweise erbrachter sonstiger Leistung und entsprechender Rechnungslegung können verschiedene Faktoren bewirken, dass für den Leistungsempfänger dennoch kein Recht auf einen (vollständigen) Vorsteuerabzug besteht. Zu unrecht beantragte Vorsteuerbeträge werden in vielen Ländern nicht als Kavaliersdelikt angesehen, sondern gehen in der Praxis zum Teil mit hohen Strafen einher. Welche Faktoren es bei der Beantragung von Vorsteuerbeträgen unbedingt zu beachten gilt und welche Folgen die unbedachte Geltendmachung sämtlicher Vorsteuerbeträge nach dem Motto „Probieren geht über Studieren“ mit sich bringen kann, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.













