Schlagwort: Vorabentscheidungssachen

(Bild: © Gerichtshof der Europäischen Union)
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EuGH anonymisiert ab sofort Vorabentscheidungssachen, an denen natürliche Personen beteiligt sind

Vor dem Hintergrund des neuen datenschutzrechtlichen Regimes der EU hat der EuGH beschlossen, den Schutz der Daten natürlicher Personen bei Veröffentlichungen zu Vorabentscheidungssachen zu verbessern. Der EuGH hat daher für alle ab 1. 7. 2018 anhängig gemachten Vorabentscheidungssachen entschieden, in allen seinen veröffentlichten Dokumenten den Namen der an der Rechtssache beteiligten natürlichen Personen durch Anfangsbuchstaben zu ersetzen. Ebenso werden alle ergänzenden Details, anhand deren die Betroffenen identifiziert werden können, weggelassen.