UMGRÜNDUNGEN | Anzeige der Umgründung über FinanzOnline ab 01.01.2024
Für Umgründungen, die ab dem 01.01.2024 beschlossen oder vertraglich unterfertigt werden, ist die Anzeige gemäß § 43 Abs. 1 UmgrStG zwingend elektronisch über die Eingabemaske im FinanzOnline durchzuführen. In diesem Beitrag möchten wir Sie kurz zur aktuellen Entwicklung informieren.
BFG zur Erfüllung der Anwendungsvoraussetzungen des Art III UmgrStG
Das Gegenleistungsrecht des § 19 UmgrStG wird dann eingehalten, wenn im Einbringungsvertrag beurkundet wird, dass die Anteilsinhaber der übernehmenden Gesellschaft die einbringenden Gesellschafter mit bestehenden Anteilen der GmbH abfinden.