VwGH: Aufeinandertreffen von echter und unechter Steuerbefreiung im UStG
In diesem Fall erzielte der Revisionswerber, der als Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG unecht steuerbefreit war, Umsätze durch die Vermietung von Wohnungen, wobei ein Teil dieser Vermietungen die Voraussetzungen der echten Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 6 lit d Spiegelstrich 4 UStG erfüllte. Eine unechte Steuerbefreiung schließt den Vorsteuerabzug aus, eine echte Steuerbefreiung hingegen nicht.
Kurzfristige Vermietungen in der Umsatzsteuer
Mit dem AbgÄG 2016[1] erweiterte der Gesetzgeber die Ausnahmen von der Steuerbefreiung für die Vermietung von Grundstücken um einen zusätzlichen Tatbestand. Nach §…