BFG: Steuerabkommen Ö-CH: Keine Rückforderung der Einmalzahlung möglich
Ein Anspruch auf Rückerstattung der Einmalzahlung steht nach Art 13 Abs 3 des Steuerabkommens Ö-CH (nur) dann zu, wenn die Einmalzahlung ohne rechtlichen Grund erfolgt ist. Wurde der schweizerischen Zahlstelle gem Art 5 Abs 1 des Abkommens nicht bis zum relevanten Stichtag mitgeteilt, ob eine Nachversteuerung durch Einmalzahlung erfolgen soll oder eine Ermächtigung zur freiwilligen Meldung gewährt wird, kommt es zur automatischen Nachversteuerung durch Einmalzahlung.