Österreichisch-schwedische Konsultationsvereinbarung zur Umsetzung von Verständigungsverfahren
Im Rahmen eines nach Art 24 Abs 3 DBA Schweden geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Schwedens in Bezug auf die Umsetzung von Verständigungsverfahren Einvernehmen erzielt.