Schlagwort: Schmutz­zulage

Sonderzahlung

Steuerliche Angemessenheit einer Schmutz­zulage

Unabhängig von den kollektiv­vertraglichen Regelungen obliegt es der Abgabenbehörde, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahren­zulagen steuerlich neben dem Vorliegen der übrigen Voraussetzungen auch der Höhe nach auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Der Angemessenheits­prüfung wohnt ein Element der Schätzung inne, weshalb bei erheblichen Abweichungen von der (Schätzungs-)Bandbreite eine steuerliche Kürzung der Zulagen vorzunehmen ist. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.

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Schmutz­zulage bei Rauchfangkehrern

Wie bereits in einem Vorerkenntnis vom Februar 2017 hat das BFG im Oktober 2017 abermals die im anzuwendenden Kollektiv­vertrag vorgesehene Schmutz­zulage von 18 % des Grundlohnes als steuerfrei anerkannt. Die während des Urlaubs ausbezahlte Schmutz­zulage erachtete das BFG aber ebenso als steuerlich begünstigt. Auch gegen dieses Erkenntnis ist beim VwGH eine außerordentliche Amtsrevision anhängig. Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.