Steuerliche Angemessenheit einer Schmutzzulage
Unabhängig von den kollektivvertraglichen Regelungen obliegt es der Abgabenbehörde, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen steuerlich neben dem Vorliegen der übrigen Voraussetzungen auch der Höhe nach auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Der Angemessenheitsprüfung wohnt ein Element der Schätzung inne, weshalb bei erheblichen Abweichungen von der (Schätzungs-)Bandbreite eine steuerliche Kürzung der Zulagen vorzunehmen ist. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.
Schmutzzulage bei Rauchfangkehrern
Wie bereits in einem Vorerkenntnis vom Februar 2017 hat das BFG im Oktober 2017 abermals die im anzuwendenden Kollektivvertrag vorgesehene Schmutzzulage von 18 % des Grundlohnes als steuerfrei anerkannt. Die während des Urlaubs ausbezahlte Schmutzzulage erachtete das BFG aber ebenso als steuerlich begünstigt. Auch gegen dieses Erkenntnis ist beim VwGH eine außerordentliche Amtsrevision anhängig. Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.