Rechtsanwaltskosten in einem Kontaktrechtsstreit: keine außergewöhnliche Belastung
Zwischen dem Finanzamt und einer Kindesmutter war strittig, ob Rechtsanwaltskosten iZm einem von der Kindesmutter so bezeichneten „Obsorgestreit“ betreffend das gemeinsame Kind mit dem getrennt lebenden Kindesvater eine außergewöhnliche Belastung darstellen können. Das BFG anerkannte diese Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung, wogegen das Finanzamt Revision an den VwGH erhob.
Rechtsanwaltskosten für Minderjährigen als agB?
Wenn sich der minderjährige Sohn bei einem Fußballverein verpflichtet, um den Sport profimäßig auszuüben, sind die vom Vater getragenen Rechtsanwaltskosten zur vorzeitigen Auflösung der Vereinbarung weder aus rechtlichen noch aus sittlichen Gründen zwangsläufig iSd § 34 Abs 3 EStG.