Ex-tunc-Wirkung der Rechnungsberichtigung
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob einem Unternehmer (hier: eine GmbH & Co KG) aufgrund nachträglich berichtigter Rechnungen der Vorsteuerabzug bereits für das Jahr zusteht, in dem die Rechnungen ursprünglich ausgestellt wurden, und nicht erst für das Jahr, in dem sie berichtigt wurden.
Ex-tunc-Wirkung der Rechnungsberichtigung
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob einem Unternehmer (hier: eine GmbH & Co KG) aufgrund nachträglich berichtigter Rechnungen der Vorsteuerabzug bereits für das Jahr zusteht, in dem die Rechnungen ursprünglich ausgestellt wurden, und nicht erst für das Jahr, in dem sie berichtigt wurden.