Haftung von Prokuristen gemäß § 9 Abs 1 BAO?
Wie im BFGjournal 2023 berichtet wurde, hatte das BFG die Rechtsfrage zu entscheiden gehabt, ob ein Prokurist, der nach der Aktenlage bei zwei GmbH die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen gesellschaftsintern übernommen hatte, als „Vertreter“ im Sinne des § 83 BAO auf Grundlage des § 9 BAO zur Haftung für die nicht einbringlichen Abgaben der Gesellschaften herangezogen werden durfte. Das BFG verneinte dies, die Abgabenbehörde erhob dagegen die Amtsrevision. Die Antwort auf diese Rechtsfrage hat nun der VwGH unter Heranziehung der Reichsabgabenordnung 1931 und der Gesetzesmaterialien zur Stammfassung der BAO gegeben.
Zur Bestellung und zu den Befugnissen des Prokuristen bei Personen- und Kapitalgesellschaften
Prokuristen sind aus dem unternehmerischen Alltag kaum wegzudenken, da sie wichtige Geschäfte und Rechtshandlungen für jenen Unternehmer erledigen, der sie zum Prokuristen bestellt hat. Der folgende Beitrag soll sich zum einen der Frage widmen, wer zum Prokuristen bestellt werden kann, wer den Prokuristen bestellen kann und wie die Bestellung erfolgt. Zum anderen sollen die Befugnisse des Prokuristen und deren Grenzen aufgezeigt werden.


