Ausländische Pensionsbezüge: Krankenversicherungsbeiträge mindern (nur) Progressionseinkünfte
Werden ausländische Pensionen, die mit inländischen vergleichbar sind, bezogen, so hat der PV-Träger davon ebenso inländische Krankenversicherungsbeiträge einzubehalten, wenn ein Anspruch auf Krankenversicherung besteht. Diese inländischen Pflichtbeiträge mindern nicht das inländische Einkommen, sondern den entsprechenden ausländischen Bezug. Der Unterschied ist wichtig für die Auswirkung des Progressionsvorbehaltes (BFG 30.6.2021, RV/4100132/2017).
Abgabenhinterziehung im Zusammenhang mit Progressionseinkünften
Dass im Ausland erzielte Einkünfte, die dort auch ordnungsgemäß versteuert wurden, bei steuerlicher Ansässigkeit (das heißt Wohnsitz bzw Mittelpunkt der Lebensinteressen) in Österreich auch hierzulande steuerlich von Relevanz (nämlich progressionserhöhend) sein können, ist den Abgabepflichtigen vielfach nicht bewusst. Im vorliegenden Erkenntnis hatte sich das BFG mit der daraus entstehenden Frage der Abgabenhinterziehung genauer auseinanderzusetzen. Ein Gastbeitrag von Mag. Petra Vrignaud.