Einkünftezurechnung bei einer liechtensteinischen Privatstiftung
(VwGH) – In diesem Fall bekräftigte der VwGH seine zur Einkünftezurechnung bei Privatstiftungen ergangene Rechtsprechung (die zumindest für die vor 2014 bestehende Rechtslage gilt). Der VwGH verweist darauf, dass die Rechtsprechung zu kapitalverwaltenden Stiftungen nicht auf die „Transparenz“ bzw „Intransparenz“ der Entität abstellt.