Kosten einer Operation in einer Privatklinik als außergewöhnliche Belastung eines Behinderten
Die Zwangsläufigkeit der Kosten einer Heilbehandlung ist auch dann zu prüfen, wenn diese Kosten mit einer Behinderung im Sinne des § 35 EStG 1988 im Zusammenhang stehen. Auch § 35 EStG 1988 setzt voraus, dass der Steuerpflichtige im Zusammenhang mit seiner Behinderung außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 34 EStG 1988 hat.