BFG: Praxisvertreter von niedergelassenen Ärzten sind keine Dienstnehmer im steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sinn
Da die einen Facharzt mit Kassenpraxis vertretenden Ärzte nach ständiger Rechtsprechung des OGH im Rahmen dieser Tätigkeit eigene Behandlungsverträge mit den Patienten schlossen, was ihre volle vertragliche Haftung gegenüber den Patienten begründete, sind diese im Hinblick auf das Fehlen einer persönlichen Weisungsgebundenheit und angesichts des Umstandes, dass …