Kein Vorliegen einer Pensionsabfindung – keine Drittelbegünstigung bei Ausübung der Wahlmöglichkeit gemäß Vorsorgereglement
Nach der Rechtsprechung liegt eine Pensionsabfindung nur dann vor, wenn die Zahlung in Abgeltung eines auf Renten lautenden, bereits entstandenen Rentenanspruches geleistet wird. Von einer Pensionsabfindung kann aber nicht gesprochen werden, wenn dem Anwartschaftsberechtigten das Wahlrecht eingeräumt wird, zwischen mehreren gleichwertigen, primären, aber alternativen Möglichkeiten zu wählen.
BMF zur Outbound-Pensionsabfindung
In dem zugrunde liegenden Sachverhalt, zu welchem im Rahmen des Express-Antwort-Service (EAS) eine BMF-Auskunft erging, geht es um die Frage der DBA-mäßigen Zuordnung von Pensionsabfindungen. Konkret handelte es sich dabei um einen ehemaligen Geschäftsführer einer österreichischen GmbH, welchem – aus Anlass der Auflösung seines Dienstverhältnisses – eine einmalige Abfindung seiner bestehenden Pensionsansprüche gezahlt wurde.Ein Gastbeitrag von Mag. Petra Vrignaud.
Pensionsabfindung eines selbständigen Geschäftsführers
Entgegen der Ansicht des BFG steht für eine anstelle einer Pension gewährte einmalige Kapitalabfindung eines selbständigen Gesellschafter-Geschäftsführers (Beteiligung über 25 %) der Hälftesteuersatz gemäß § 37 Abs 1 iVm Abs 5 EStG zu.
Dreijahresverteilung einer teilweisen Pensionsabfindung
Da dem Gesetz ein Ausschluss für Teilabfindungen bzw das Erfordernis der Vollbeendigung der Einnahmen aus einer Einkunftsquelle nicht zu entnehmen sind, ist auch eine teilweise Pensionsabfindung der Dreijahresverteilung im Sinne des § 37 Abs 2 EStG zugänglich. Die Dreijahresverteilung bezweckt neben der Progressionsglättung auch eine zinsenfreie Steuerstundung.