Schlagwort: Pensionsabfindung

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
Abfertigung

Kein Vorliegen einer Pensionsabfindung – keine Drittelbegünstigung bei Ausübung der Wahlmöglichkeit gemäß Vorsorgereglement

Nach der Rechtsprechung liegt eine Pensionsabfindung nur dann vor, wenn die Zahlung in Abgeltung eines auf Renten lautenden, bereits entstandenen Rentenanspruches geleistet wird. Von einer Pensionsabfindung kann aber nicht gesprochen werden, wenn dem Anwartschaftsberechtigten das Wahlrecht eingeräumt wird, zwischen mehreren gleichwertigen, primären, aber alternativen Möglichkeiten zu wählen.

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Abfertigung Ende Dienstverhältnis

BMF zur Outbound-Pensionsabfindung

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt, zu welchem im Rahmen des Express-Antwort-Service (EAS) eine BMF-Auskunft erging, geht es um die Frage der DBA-mäßigen Zuordnung von Pensionsabfindungen. Konkret handelte es sich dabei um einen ehemaligen Geschäftsführer einer österreichischen GmbH, welchem – aus Anlass der Auflösung seines Dienst­verhältnisses – eine einmalige Abfindung seiner bestehenden Pensionsansprüche gezahlt wurde.Ein Gastbeitrag von Mag. Petra Vrignaud.

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Dreijahresverteilung einer teilweisen Pensionsabfindung

Da dem Gesetz ein Ausschluss für Teilabfindungen bzw das Erfordernis der Vollbeendigung der Einnahmen aus einer Einkunftsquelle nicht zu entnehmen sind, ist auch eine teilweise Pensionsabfindung der Dreijahresverteilung im Sinne des § 37 Abs 2 EStG zugänglich. Die Dreijahresverteilung bezweckt neben der Progressionsglättung auch eine zinsenfreie Steuerstundung.