Ermittlungspflicht bei Zweifeln am Vorliegen einer tatsächlich erfolgten Bevollmächtigung eines berufsmäßigen Parteienvertreters
Bestehen konkrete Zweifel, ob der betreffende (berufsmäßige) Parteienvertreter tatsächlich bevollmächtigt ist, so hat die Abgabenbehörde (das BFG) von Amts wegen entsprechende Ermittlungen vorzunehmen. Ein Auftrag zur Vorlage der Urkunde kann ein zielführender Erhebungsschritt sein.