NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | EU-Taxonomie-Verordnung
Die Berichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) führt nicht nur zu einer Ausweitung der zu berichtenden Informationen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten, sondern zukünftig auch zu einem Anstieg der Zahl der Unternehmen, die Informationen gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung offenlegen müssen. Durch die EU-Taxonomie-Verordnung steht ein einheitliches Klassifizierungssystem für die Beurteilung ob Wirtschaftstätigkeiten als „nachhaltig“ bzw. „grün“ gelten zur Verfügung.
NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Wertschöpfungskette (EFRAG IG 2)
Im Mai 2024 veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) drei Umsetzungsleitfäden, die die Unternehmen bei der Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) unterstützen sollen. EFRAG IG 2: Value Chain Implementation Guidance fokussiert sich auf die Berücksichtigung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse gemäß den ESRS.
NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Update zur CSDDD
Die europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) sieht Verpflichtungen für Unternehmen vor, ihre Lieferkette auf fragwürdige Praktiken in Bezug auf Umwelt- und Arbeitsaspekte zu überprüfen. Das Europäische Parlament hat dem Kompromisstext zur Richtlinie am 24.4.2024 seine Zustimmung erteilt. Am 24.5.2024 hat der Rat der Europäischen Union dem Kompromisstext zur CSDDD zugestimmt.
Am Punkt #90 mit Georg Tichy – Nachhaltigkeitsberichterstattung: Was wird sich ändern?
Mit dem Geschäftsjahr 2023 wird es im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu einigen Erneuerungen kommen. Unteranderem wird sich der Anwendungsbereich der Berichterstattung ausweiten. Zum momentanen Zeitpunkt ist nicht jedes Unternehmen dazu verpflichtet eine Nachhaltigkeitsberichterstattung durchzuführen.