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NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Wertschöpfungskette (EFRAG IG 2)

(Bild: © iStock/VectorMine)

Strakova Jacqueline  |  Vrba Maria

Im Mai 2024 veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) drei Umsetzungsleitfäden, die die Unternehmen bei der Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) unterstützen sollen. EFRAG IG 2: Value Chain Implementation Guidance fokussiert sich auf die Berücksichtigung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse gemäß den ESRS.

Über die neuen EU-rechtlichen Berichterstattungspflichten und Updates zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung, haben wir Sie im Rahmen unseres Newsletters bis dato wie folgt informiert:

Im folgenden Beitrag möchten wir Ihnen ein Überblick zu den Inhalten des EFRAG-Umsetzungsleitfadens zur Wertschöpfungskette geben:

EFRAG-Umsetzungsleitfaden IG 2: Wertschöpfungskette 

Am 31. Mai 2024 veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) drei Umsetzungsleitfäden, die die Unternehmen bei der Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) unterstützen sollen. „EFRAG IG 1: Materiality Assessment“ beinhaltet Anwendungshilfen zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse iSd ESRS, „EFRAG IG 2: Value Chain“ legt die Festlegung der Wertschöpfungskette iSd ESRS dar und „EFRAG IG 3: Detailed ESRS Datapoints“ umfasst eine Auflistung der in den ESRS enthaltenen Datenpunkte. Die EFRAG-Umsetzungsleitfäden werden nicht in EU-Recht übernommen und unterliegen keiner verpflichtenden Anwendung. 

Bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse iSd ESRS ist die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette des Unternehmens zu berücksichtigen. EFRAG IG 2 geht auf die Bedeutung und die Vorgehensweise bei der Berücksichtigung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ein. Ergänzend beinhaltet EFRAG IG 2 elf Fragen und Antworten zur Wertschöpfungskette. 

Wertschöpfungskette iSd ESRS

Die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bezieht sich auf alle Aktivitäten, Ressourcen und Beziehungen, die mit dem Geschäftsmodell und dem externen Umfeld des Unternehmens in Verbindung stehen. Dies umfasst die Herstellung/Konzeption von Produkten/Dienstleistungen bis hin zum Ende des Lebenszyklus. Ein Unternehmen kann mit seinen Tätigkeiten auch mehreren Wertschöpfungsketten zugeordnet werden. Im Zusammenhang mit der Wertschöpfungskette sind alle wesentlichen Akteure zu berücksichtigen, um die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (impacts, risks and opportunities – IROs) zu identifizieren. 

Festlegung der Wertschöpfungskette aus Basis der eigenen Tätigkeiten

In ESRS 1 Rz 62 ist festgelegt, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung dieselbe Einheit der Berichterstattung umfasst, wie bei der finanziellen Berichterstattung. Bei Unternehmen, die aufgrund mangelnder finanzieller Wesentlichkeit nicht in die finanzielle Berichterstattung aufgenommen werden, können dennoch wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte vorliegen. Demnach ist gemäß ESRS 1 Rz 102 die Wesentlichkeitsanalyse für den gesamten Konzern durchzuführen. Wird bei einem finanziell nicht konsolidierten Tochterunternehmen ein wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekt iSd doppelten Wesentlichkeit identifiziert, ist dieses in den Konzern-Nachhaltigkeitsbericht einzubeziehen. 

Offenlegung zur Wertschöpfungskette

Hinsichtlich der offenzulegenden Informationen im Zusammenhang mit der Wertschöpfungskette, sieht ESRS 1 vor, dass Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette offenzulegen sind. Werden die Auswirkungen, Risiken und Chancen nicht ausreichend durch die ESRS abgebildet, sind diese, um unternehmensspezifische Angaben zu ergänzen. 

Wurden im Unternehmen Konzepte, Maßnahmen und/oder Ziele (Policies, Actions and/or Targets – PATs) festgelegt, die im Zusammenhang mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette stehen, sind diese anzugeben. Wurden keine solche Konzepte, Maßnahmen und/oder Ziele definiert, ist dies ebenfalls anzugeben. 

Frequently asked questions (FAQs)

EFRAG IG 2 umfasst elf häufig gestellte Fragen und Antworten, die mit der Wertschöpfungskette iSd ESRS im Zusammenhang stehen. Diese beinhalten Fragen zur Festlegung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, ihrer Berücksichtigung bei der Wesentlichkeitsanalyse, zur Offenlegung sowie weiteren Detailfragen. 

FAZIT

EFRAG veröffentlichte im Mai 2024 drei Umsetzungsleitfäden (Implementation Guidance), darunter „EFRAG IG 2: Value Chain“. EFRAG IG 2 soll die Unternehmen, die eine Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß ESRS erstellen, bei der Festlegung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette unterstützen. Die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette umfasst auf alle Aktivitäten, Ressourcen und Beziehungen, die mit dem Geschäftsmodell und dem externen Umfeld des Unternehmens in Verbindung stehen. Sie umfasst den gesamten Lebenszyklus eines Produktes bzw. einer Dienstleistung. 

Gerne werden wir Sie im Rahmen unseres Newsletters auch weiterhin über die weiteren Entwicklungen zu diesem Themenkomplex informieren.


EFRAG (2024), EFRAG IG 2: Value Chain Implementation Guidance, EFRAG IG 2 Value Chain_final.pdf


Autoren

Strakova Jacqueline

Vrba Maria

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