(Kein) Schadenersatz wegen Manipulationssoftware in Diesel-PKW
Der Kläger begehrte 31.008 Euro Zug um Zug gegen die Rückgabe des von ihm gekauften Fahrzeugs, hilfsweise die Feststellung der Haftung der Beklagten ihm gegenüber. In dem Fahrzeug sei eine Manipulationssoftware verbaut gewesen, die bewirkt habe, dass zumindest die nicht den Angaben im Typenschein entsprochen hätten.