Ermäßigter Umsatzsteuersatz für bestimmte Nahrungsmittel – nicht nur Grund zur Freude!
Am 22.4.2026 ist die Regierungsvorlage zur Einführung eines stark ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 4,9 % für ausgewählte Grundnahrungsmittel ab dem 1.7.2026 im Parlament eingelangt. Die Maßnahme bezweckt eine spürbare Entlastung der Haushalte, um insbesondere einkommensschwache Bevölkerungsgruppen zu unterstützen.
Woher kommt die Milch?
Kürzlich stellte der EuGH fest, dass innerstaatliche Verpflichtungen zur Ursprungskennzeichnung von Lebensmitteln nur unter strengen Voraussetzungen möglich sind. Gleichzeitig scheinen aber auch die bestehenden Vorschriften auf Unionsebene dem Konsumentenwunsch nach weiteren Produktinformationen nicht zu entsprechen.


