Schlagwort: Karenzentschädigungen

12-Stunden-Tag
Uncategorized

Lohnneben­kostenpflicht für Karenzentschädigungen

Erhält der Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienst­verhältnisses Zahlungen für die Aufrechterhaltung eines nach­vertraglichen Wettbewerbsverbots (Karenzentschädigung), ist dieses Entgelt in die Beitragsgrundlage zum Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag einzubeziehen. Es handelt sich dabei nicht um Ruhe- und Versorgungs­bezüge iSd § 41 Abs 4 lit a FLAG. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.