Strenger Prüfmaßstab bei Verifizierung einer fiktiven Haushaltszugehörigkeit
Eine rund 4,5 Jahre andauernde behinderungsbedingte Anstaltspflege stellt – ungeachtet bestätigter, in zeitlicher Hinsicht beschränkter Ausgänge in den Haushalt der Mutter – kein nur vorübergehendes Aufhalten des Kindes außerhalb der Wohnung iSd § 2 Abs 5 Satz 2 lit aFLAG dar. Demzufolge kommt ein Familienbeihilfenanspruch der Beschwerdeführerin nicht zum Tragen. Ein Beitrag von Wolfgang Ryda.