VwGH: Gebühr für verpflichtende Kontrolluntersuchungen von Prostituierten zulässig
§ 78 AVG erlaubt die Festsetzung von Bundesverwaltungsabgaben für Amtshandlungen der Behörden, die wesentlich im Privatinteresse einer Partei liegen. Der VwGH hatte den Fall zu beurteilen, ob für die an einer Prostituierten vorgenommene amtsärztliche Untersuchung auf das Freisein von Geschlechtskrankheiten eine Gebühr eingehoben werden darf.