Mehr Autos, mehr Sachbezug: BFG bestätigt Mehrfachansatz
Ein Steuerfall mit Signalwirkung: Das BFG bestätigt den Mehrfachansatz beim Sachbezug – wenn ein Mitarbeiter mehrere Firmenautos privat nutzt, wird für jedes Fahrzeug ein eigener Sachbezug angesetzt. Ohne Fahrtenbuch drohen so deutlich höhere Steuer- und SV-Kosten.
Kommunalsteuer: Betriebliche Nutzung des Firmenautos kein Gehaltsbestandteil der geschäftsführenden Organe
Überlässt eine GmbH ihrem Geschäftsführer ein Kfz zur Nutzung für Fahrten im betrieblichen Interesse der GmbH (Betriebsfahrten), stellt dies keinen Gehaltsbestandteil dar und erhöht daher nicht die Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer. Dies gilt auch dann, wenn der Geschäftsführer wesentlich (also mehr als 25 %) an dieser GmbH beteiligt ist.


