Generalanwalt Wahl schlägt dem EuGH vor, die Klage Österreichs gegen die neue deutsche Autobahngebühr abzuweisen
Der Umstand, dass Haltern von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen eine Steuerentlastung bei der deutschen Kraftfahrzeugsteuer zugutekomme, die dem Betrag der Infrastrukturabgabe entspreche, stelle keine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar.