Erlöszuschätzung bei GmbH – verdeckte Ausschüttung bei Gesellschafter-Geschäftsführer
Werden Umsätze einer GmbH in deren Büchern nicht erfasst, liegt eine Minderung bzw verhinderte Vermögensmehrung vor. Die durch die Hinzurechnung dieser Umsätze entstehenden Mehrgewinne der Kapitalgesellschaft sind den Gesellschaftern nach geltendem Gewinnverteilungsschlüssel (meist anteilsmäßig) zuzurechnen.