BFG: Bilanzänderung/Bilanzberichtigung bei zu Unrecht konsumierten Verlustabzügen
Die unrichtige Verrechnung eines Verlustabzuges in Vorperioden, weil in diesen Vorperioden bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner Betriebsausgaben zu niedrig angesetzt wurden, ist kein nach § 4 Abs 2 Z 2 EStG zu berücksichtigender Fehler. Während § 4 Abs 2 EStG bei der Einkünfteermittlung eine Rolle spielt, erfolgt der Verlustabzug gemäß § 18 Abs 7 EStG im Rahmen der Einkommensermittlung.