Wann das Koppelungsverbot nicht greift
Einwilligungen in eine Datenverarbeitung sind nur gültig, wenn sie freiwillig erteilt werden. Um dies zu beurteilen, ist auch zu prüfen, ob die Erfüllung eines Vertrags von einer solchen Einwilligung abhängt, obwohl diese für die Vertragserfüllung gar nicht erforderlich ist. Der folgende Beitrag soll darlegen, ob und wann Koppelungen trotzdem zulässig sein können.
DSB zur Verarbeitung von Bilddaten für Forschungszwecke
Mit (rechtskräftigem) Bescheid vom 7.6.2018 zu DSB-D202.207/0001-DSB/2018 genehmigte die Datenschutzbehörde (DSB) die Verarbeitung personenbezogener Daten für ein Forschungsprojekt zur Analyse der Straßenoberfläche bzw…