Behinderteneinstellplatz für PKW als außergewöhnliche Belastung?
Streitgegenstand war die Anerkennung der Mietkosten für einen „Behinderteneinstellplatz“, dessen Kosten zusätzlich zum Pauschale für ein Behinderten-KFZ gemäß § 3 Abs 1 der Verordnung zu den §§ 34 und 35 EStG 1988 als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht wurden.