BFG: Abgabenerhöhung bei Selbstanzeige
Ist betreffend einen Abgabepflichtigen im Veranlagungswege Einkommensteuer vorzuschreiben und (für Lohnzahlungszeiträume desselben Jahres) von seinen Lohneinkünften Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen, handelt es sich bei der Lohnsteuer lediglich um eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer.
Selbstanzeige anlässlich einer Prüfung: Abgabenerhöhung
§ 29 Abs 6 FinStrG formuliert einschränkende Bedingungen für die strafaufhebende Wirkung von Selbstanzeigen, welche „anlässlich“ einer finanzbehördlichen Nachschau oder nach deren Bekanntgabe erstattet werden. Mit anderen Worten: Der Selbstanzeiger wird durch die Nachricht von der seinen Angelegenheiten zukommenden zukünftigen behördlichen Aufmerksamkeit motiviert, noch zuvor mit einer entsprechenden Eingabe tätig zu werden; der Umstand der zukünftigen behördlichen Aktivität ist für ihn Anlass, eine Selbstanzeige zu erstatten.