Schlagwort: § 3 Abs 2 EStG

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BFG Einkommensteuer

BFG: Anzuwendende Methode bei Festsetzung der Steuer

Gemäß § 3 Abs 2 EStG darf die „festzusetzende Steuer … nicht höher sein als jene, die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde“. Mit anderen Worten: Es ist die festzusetzende Steuer laut derjenigen Methode für die spruchmäßige Festsetzung heranzuziehen, welche die niedrigere Belastung für den Steuerpflichtigen bewirkt.