X
Digital
Umsatzsteuer

Finanz verzeichnete 1.284 Verstöße gegen Registrierkassenpflicht 2017

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Wien (APA/red) – Im vergangenen Jahr hat die Finanz 1.284 Verstöße gegen die Registrierkassenpflicht verzeichnet, 359 davon gegen die Manipulationssicherheit der Registrierkassen, geht aus einer parlamentarischen Anfragenbeantwortung durch Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) hervor. Die Anfrage kam vom Budget- und Finanzsprecher der Liste Pilz, Klubobmann Bruno Rossmann.

Bei 2.327 Unternehmen wurden im Jahr 2017 Verstöße gegen die Belegerteilungspflicht festgestellt. Während im Jahr 2016 noch kaum abgestraft wurde – in Summe nur 38 Mal -, stieg die Anzahl der Strafen im Jahr 2017 auf 196 (Kassa) und 106 (Beleg).

Die Registrierkassenpflicht gilt seit Mai 2016. Seit April 2017 müssen die Kassen zudem manipulationssicher und beim Finanzamt online angemeldet sein.

Mehrheit bekam Strafe in Höhe von 500 Euro

Hohen Strafen waren bis jetzt aber selten: Fünf der 196 Firmen, die gegen die Registrierkassenpflicht verstoßen haben und Strafen zahlen mussten, mussten mehr als 2.500 Euro berappen. Die meisten Unternehmen, und zwar 83, bezahlten 500 Euro. Bei Verstößen gegen die Belegerteilungspflicht bezahlte kein Betrieb mehr als 2.500 Euro Strafe, zwei genau 2.500 Euro. Die Mehrheit (41) bekam eine Strafe in Höhe von 500 Euro.

Im Jahr 2017 wurden bei insgesamt 29.640 Unternehmen 31.149 Außenprüfungshandlungen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Bestimmungen der Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht durchgeführt, heißt es in der Anfragenbeantwortung.

Höhere Zahl an Zuwiderhandlungen im Vergleich zu den Vorjahren – Rossmann vermutet Schonfrist

Von Jänner bis April 2018 wurden 11.264 Außenprüfungshandlungen bei 11.196 Unternehmen durchgeführt. Von 5.467 registrierkassenpflichtigen Unternehmen verzeichnete die Finanz in diesem Zeitraum 1.324 Verstöße. Die höhere Anzahl an Zuwiderhandlungen im Vergleich zu den Vorjahren sei darauf zurückzuführen, dass Kontrollen konzentriert bei Unternehmen durchgeführt wurden, „bei denen mit einer höheren Wahrscheinlichkeit von einer Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen auszugehen ist“. Bei 321 Unternehmen wurden von Jänner bis April Verstöße gegen die Belegerteilungspflicht festgestellt.

„Alles deutet darauf hin, dass es sehr wohl eine Schonfrist gab und dass diese seit November 2017 vorbei ist“, so Liste-Pilz-Klubobmann Bruno Rossmann gegenüber der APA. Bereits in den ersten vier Monaten 2018 sei es zu mehr Verstößen gegen die Registrierkassenpflicht und Strafen als im gesamten Jahr 2017 gekommen. „Wir werden aufmerksam bleiben und beobachten, ob die Prüfungen nun weiterhin so gezielt ablaufen“, betonte Rossmann.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.