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Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz hat mit Beschluss vom 9. 8. 2018 nach Durchführung einer Senatsverhandlung den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2018 zur Satzung erklärt. Die Satzung gilt für Anbieter von Rettungs- und Krankentransportdiensten, ausgenommen Berg-, Wasser-, Höhlen-, Flugrettung und Rettungshundestaffel.
Einige Bestimmungen des angeführten Kollektivvertrages sind von der Satzung ausgenommen. Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wurde der 1. 7. 2018 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages (Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der der Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2018 zur Satzung erklärt wird, BGBl II 2018/207).