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Körperschaftsteuer

Verordnung zur Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung und des Methodenwechsels bei Passiveinkünften niedrigbesteuerter Körperschaften

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Am 25. 1. 2019 wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung und des Methodenwechsels bei Passiveinkünften niedrigbesteuerter Körperschaften (VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften) in BGBl II 2019/21 betreffend § 10a KStG kundgemacht.

Zur Verordnung im RIS.

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