Regierung legt Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) vor
Nach dem Beschluss im Ministerrat legt die Bundesregierung nun das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) dem Nationalrat vor (RV 152 BlgNR 26. GP). Da das Übereinkommen Bestimmungen enthält, die in die Kompetenz sowohl der EU als auch der Mitgliedstaaten fallen, handelt es sich um ein sogenanntes gemischtes Abkommen und bedarf auf EU-Seite auch der Genehmigung durch alle EU-Länder.