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Wertpapierleihe als Darlehen im Sinne des GebG

Cum-Ex Steuergeld für Phantomaktien? - Diesmal ADR im Mittelpunkt - Deutsches Finanzministerium alarmiert. (Bild: © iStock)

Bei der sogenannten Wertpapierleihe handelt es sich – entgegen der aus dem Englischen übernommenen Bezeichnung „Leihe“ – zivilrechtlich nicht um eine Leihe im Sinne des § 971 ABGB, sondern um ein (entgeltliches) Darlehen über andere vertretbare Sachen im Sinne von § 984 Abs 1 ABGB. Eine Wertpapierleihe unterliegt als zivilrechtliches Sachdarlehen somit der Darlehensgebühr nach dem GebG.

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