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Das Bundes­gesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungs­gesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungs­gesetz 1957 geändert werden, BGBl I 2017/114, ausge­geben am 31. 7. 2017, verfolgt das Ziel, den Sozial­betrug und die Unterentlohnung weiter einzudämmen. Diese BUAG-Novelle 2017 hat daher unter anderem verschärfte Melde­vorschriften für Teilzeitbeschäftigte und fallweise Beschäftigte zum Inhalt. Die wesentlichen Änderungen werden in diesem Beitrag von Rudolf Grafeneder aufgezeigt.

Der ganze Artikel (PV-Info 10/2017, 6) als PDF und bei Lindeonline.

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