Willkommen zum SWK.media Podcast. Hören Sie die Zusammenfassung von Ausgabe Nr. 12 vom April 2019.
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Tagesfragen
Das BMF hat am 4. 4. 2019 den Entwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das Digitalsteuergesetz 2020 erlassen und das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird, zur Begutachtung verschickt. Die Begutachtung läuft bis 9. 5. 2019. In der aktuellen SWK stellen wir die wesentlichen Eckpunkte im Überblick vor. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Noch eine Begutachtung. – Das BMF hat am 10. 4. 2019 den Gesetzesentwurf zur Reorganisation der Finanzverwaltung – Stichwort: „Finanzamt Österreich“ – in Begutachtung verschickt. Die Frist läuft bis 17. 5. 2019. Mit dem umfassenden Reformpaket, das Änderungen in über 60 Gesetzen mit sich bringt, soll es zu einer Verschlankung der Strukturen und Effizienzsteigerung kommen. Zukünftig sollen unter anderem das Finanzamt Österreich und das Zollamt Österreich als dem BMF nachgeordnete Dienststellen eingerichtet werden.
Steuertermine – Am 15. Mai 2019 sind unter anderem die Umsatzsteuervorauszahlung für März 2019 und die Kammerumlage für das 1. Quartal 2019 fällig.
Steuern
An der Weggabelung: Politische Äußerungen auf Kosten der steuerlichen Gemeinnützigkeit? Gegenwärtig werden mit den Fragen des menschenwürdigen Umgangs mit Asylwerbern, des Auftretens als ausländerfeindlich geltender Gruppierungen und der Bekämpfung des Klimawandels brisante Themen intensiv diskutiert, die auch in die Interessensphäre gemeinnütziger Rechtsträger reichen. Manche von ihnen entschließen sich dazu, die öffentliche Meinung mitzuprägen. Angesichts jüngster deutscher Judikatur könnten diese Einrichtungen allerdings Gefahr laufen, ihre steuerliche Begünstigung zu verlieren, wenn sie sich zu aktiv in das politische Geschehen einbringen. Der SWK-Beitrag von Bernhard Renner und Stefanie Geringer fasst die wesentlichen Aussagen des BFH zusammen und zeigt mögliche Implikationen für gemeinnützige Rechtsträger in Österreich auf.
Steuerliche Bewertung von Sachzuwendungen aus dem Betriebsvermögen
Unternehmen waren immer schon an der Schaffung von sozialem Wohlstand beteiligt. Schließlich ist es der öffentlichen Hand nicht immer möglich, alle Aufgaben der staatlichen Wohlfahrt eigenständig zu erfüllen. Dazu fehlen oft die gesetzlichen Grundlagen, die ein flexibles und sachgerechtes Fördern ermöglichen würden. Mit den im EStG vorzufindenden Regelungen über die Spendenbegünstigung sollen private Akteure in die Erfüllung von Wohlfahrtsaufgaben eingebunden werden. Insbesondere in Mitteleuropa ist ein Trend in Richtung unternehmerischer Verantwortung und Nachhaltigkeit festzustellen. Diesen Trend hat der österreichische Gesetzgeber schon früh erkannt und aufgegriffen. Es sollten Regelungen geschaffen werden, die Unternehmen dazu motivieren, ihre Waren zu spenden. Da Unternehmen Wirtschaftsgüter regelmäßig zu günstigeren Preisen als Endverbraucher beziehen, stellt sich die Frage, welchen Preis sie steuerlich zum Abzug bringen dürfen, wenn Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen gespendet werden. Ein Beitrag von Johannes Volpini de Maestri und Simon Kreierhoff.
Veranstaltungstipp: Am 2. 5. 2019 findet an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt die Jahreskonferenz zum EStG 2019 statt. Die Veranstaltung befasst sich mit dem Dachthema „Außerbetriebliches und Privates im Ertragssteuerrecht“.
Der Anfang vom Ende des „VC 42 Made in Austria“
Österreich braucht als Logistikdrehscheibe des internationalen Warenverkehrs ein funktionierendes Zollverfahren 4200, auch VC 42 genannt. Dieses gibt es aber noch immer nicht. Ursächlich dafür ist das traditionelle Verständnis, die Einfuhrumsatzsteuer sei „mit dem Zoll durch den Zoll wie ein Zoll“ zu erheben, obwohl das europäische Mehrwertsteuerrecht samt der Rechtsprechung des EuGH grundlegend anderes besagt. Als Folge dieses problematischen Ansatzes ist der Zollschuldner zugleich Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer. Davon betroffen ist vor allem der Grenzspediteur, der immer dann zur Einfuhrumsatzsteuer herangezogen wird, wenn die von ihm für seinen Kunden zur Verzollung angemeldete Ware irgendwo im EU-Ausland in eine Malversation verstrickt ist und diese Malversation erst Monate oder Jahre später entdeckt wird. Der rein zollrechtliche Zugang zum VC 42 ist bereits im Ansatz grundlegend verfehlt: Nicht nur, dass er die Mehrwertsteuersystemrichtlinie gegen sich hat, er vermag allenfalls die Einfuhr zu erklären, nicht hingegen die dem VC 42 immanente nachfolgende Bewegung der Ware in einen anderen EU-Staat – denn sie ist dem Zollrecht völlig fremd. Lesen Sie dazu den Beitrag von Michael Kotschnigg und Ulrich Schrömbges in der aktuellen SWK.
Umsatzsteuer-Update April 2019: „Was gibt es Neues?“ – Dieser Nachrichtenüberblick von Mario Mayr bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Umsatzsteuer für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis. Diesmal unter anderem zur Umsatzbesteuerung von Folgerechtsvergütungen und zur Steuerbefreiung für Fahrschulen.
Der SWK-Beitrag von Christoph Ritz behandelt Rechtsfolgen mangelhafter Begründungen von Bescheiden, insbesondere Beispiele für im Rechtsmittelverfahren nicht sanierbare Begründungsmängel.
Wirtschaft
In Literatur und Praxis findet man regelmäßig wirtschaftliche Fachbegriffe, die zunächst vertraut wirken und die man selbst mitunter laufend verwendet. Dies bewahrt jedoch nicht vor Unschärfen, Fallstricken und Fehlannahmen. Dieses Glossar von Josef Baumüller hat es sich zum Ziel gesetzt, wichtige Begriffe der Betriebswirtschaft für den täglichen Gebrauch auf den Punkt zu bringen. Diesmal den Begriff „Big Four“.
Aus der jüngsten Rechtsprechung
Markus Achatz, Gerhard Gaedke, Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel bieten eine Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte. Darunter VwGH-Entscheidungen zu Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung und der Karenzentschädigung.
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Tagesfragen
Das BMF hat am 4. 4. 2019 den Entwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das Digitalsteuergesetz 2020 erlassen und das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird, zur Begutachtung verschickt. Die Begutachtung läuft bis 9. 5. 2019. In der aktuellen SWK stellen wir die wesentlichen Eckpunkte im Überblick vor. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Noch eine Begutachtung. – Das BMF hat am 10. 4. 2019 den Gesetzesentwurf zur Reorganisation der Finanzverwaltung – Stichwort: „Finanzamt Österreich“ – in Begutachtung verschickt. Die Frist läuft bis 17. 5. 2019. Mit dem umfassenden Reformpaket, das Änderungen in über 60 Gesetzen mit sich bringt, soll es zu einer Verschlankung der Strukturen und Effizienzsteigerung kommen. Zukünftig sollen unter anderem das Finanzamt Österreich und das Zollamt Österreich als dem BMF nachgeordnete Dienststellen eingerichtet werden.
Steuertermine – Am 15. Mai 2019 sind unter anderem die Umsatzsteuervorauszahlung für März 2019 und die Kammerumlage für das 1. Quartal 2019 fällig.
Steuern
An der Weggabelung: Politische Äußerungen auf Kosten der steuerlichen Gemeinnützigkeit? Gegenwärtig werden mit den Fragen des menschenwürdigen Umgangs mit Asylwerbern, des Auftretens als ausländerfeindlich geltender Gruppierungen und der Bekämpfung des Klimawandels brisante Themen intensiv diskutiert, die auch in die Interessensphäre gemeinnütziger Rechtsträger reichen. Manche von ihnen entschließen sich dazu, die öffentliche Meinung mitzuprägen. Angesichts jüngster deutscher Judikatur könnten diese Einrichtungen allerdings Gefahr laufen, ihre steuerliche Begünstigung zu verlieren, wenn sie sich zu aktiv in das politische Geschehen einbringen. Der SWK-Beitrag von Bernhard Renner und Stefanie Geringer fasst die wesentlichen Aussagen des BFH zusammen und zeigt mögliche Implikationen für gemeinnützige Rechtsträger in Österreich auf.
Steuerliche Bewertung von Sachzuwendungen aus dem Betriebsvermögen
Unternehmen waren immer schon an der Schaffung von sozialem Wohlstand beteiligt. Schließlich ist es der öffentlichen Hand nicht immer möglich, alle Aufgaben der staatlichen Wohlfahrt eigenständig zu erfüllen. Dazu fehlen oft die gesetzlichen Grundlagen, die ein flexibles und sachgerechtes Fördern ermöglichen würden. Mit den im EStG vorzufindenden Regelungen über die Spendenbegünstigung sollen private Akteure in die Erfüllung von Wohlfahrtsaufgaben eingebunden werden. Insbesondere in Mitteleuropa ist ein Trend in Richtung unternehmerischer Verantwortung und Nachhaltigkeit festzustellen. Diesen Trend hat der österreichische Gesetzgeber schon früh erkannt und aufgegriffen. Es sollten Regelungen geschaffen werden, die Unternehmen dazu motivieren, ihre Waren zu spenden. Da Unternehmen Wirtschaftsgüter regelmäßig zu günstigeren Preisen als Endverbraucher beziehen, stellt sich die Frage, welchen Preis sie steuerlich zum Abzug bringen dürfen, wenn Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen gespendet werden. Ein Beitrag von Johannes Volpini de Maestri und Simon Kreierhoff.
Veranstaltungstipp: Am 2. 5. 2019 findet an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt die Jahreskonferenz zum EStG 2019 statt. Die Veranstaltung befasst sich mit dem Dachthema „Außerbetriebliches und Privates im Ertragssteuerrecht“.
Der Anfang vom Ende des „VC 42 Made in Austria“
Österreich braucht als Logistikdrehscheibe des internationalen Warenverkehrs ein funktionierendes Zollverfahren 4200, auch VC 42 genannt. Dieses gibt es aber noch immer nicht. Ursächlich dafür ist das traditionelle Verständnis, die Einfuhrumsatzsteuer sei „mit dem Zoll durch den Zoll wie ein Zoll“ zu erheben, obwohl das europäische Mehrwertsteuerrecht samt der Rechtsprechung des EuGH grundlegend anderes besagt. Als Folge dieses problematischen Ansatzes ist der Zollschuldner zugleich Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer. Davon betroffen ist vor allem der Grenzspediteur, der immer dann zur Einfuhrumsatzsteuer herangezogen wird, wenn die von ihm für seinen Kunden zur Verzollung angemeldete Ware irgendwo im EU-Ausland in eine Malversation verstrickt ist und diese Malversation erst Monate oder Jahre später entdeckt wird. Der rein zollrechtliche Zugang zum VC 42 ist bereits im Ansatz grundlegend verfehlt: Nicht nur, dass er die Mehrwertsteuersystemrichtlinie gegen sich hat, er vermag allenfalls die Einfuhr zu erklären, nicht hingegen die dem VC 42 immanente nachfolgende Bewegung der Ware in einen anderen EU-Staat – denn sie ist dem Zollrecht völlig fremd. Lesen Sie dazu den Beitrag von Michael Kotschnigg und Ulrich Schrömbges in der aktuellen SWK.
Umsatzsteuer-Update April 2019: „Was gibt es Neues?“ – Dieser Nachrichtenüberblick von Mario Mayr bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Umsatzsteuer für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis. Diesmal unter anderem zur Umsatzbesteuerung von Folgerechtsvergütungen und zur Steuerbefreiung für Fahrschulen.
Der SWK-Beitrag von Christoph Ritz behandelt Rechtsfolgen mangelhafter Begründungen von Bescheiden, insbesondere Beispiele für im Rechtsmittelverfahren nicht sanierbare Begründungsmängel.
Wirtschaft
In Literatur und Praxis findet man regelmäßig wirtschaftliche Fachbegriffe, die zunächst vertraut wirken und die man selbst mitunter laufend verwendet. Dies bewahrt jedoch nicht vor Unschärfen, Fallstricken und Fehlannahmen. Dieses Glossar von Josef Baumüller hat es sich zum Ziel gesetzt, wichtige Begriffe der Betriebswirtschaft für den täglichen Gebrauch auf den Punkt zu bringen. Diesmal den Begriff „Big Four“.
Aus der jüngsten Rechtsprechung
Markus Achatz, Gerhard Gaedke, Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel bieten eine Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte. Darunter VwGH-Entscheidungen zu Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung und der Karenzentschädigung.