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SWK.Podcast 08/2018

Willkommen zum SWK.media Podcast. Lesen Sie die Zusammenfassung von Ausgabe Nr. 8 vom März 2018.

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Tagesfragen

Der sogenannte „Familienbonus Plus“ sowie eine Anpassung der Bundesabgabenordnung und Abgabenexekutionsordnung an die datenschutzrechtlichen Anforderungen des Unionsgesetzgebers wurden Anfang März in Begutachtung versandt. Einen Schritt weiter ist die geplante Senkung des Steuersatzes für Beherbergungsumsätze von 13 % auf 10 %, die im Ministerrat als Regierungsvorlage beschlossen wurde. Die Gesetzwerdung bleibt jeweils abzuwarten.

Des Weiteren gibt es nun Klarheit bei Hauptwohnsitzbefreiungen im Zusammenhang mit privaten Grundstücksveräußerungen. Die bislang umstrittene Frage hat der nunmehr geklärt: Zeiten der Nutzung als Mieter sind bei der Berechnung der Fristen für die Befreiung des § 30 EStG einzurechnen. Lesen Sie den Beitrag von von Andreas Kampitsch und Jürgen Reinold zum Thema.

Mario Mayr betrachtet in seinem SWK-Artikel das EuGH-Urteil zu Reiseleistungen im deutschen UStG und bietet einen Ausblick auf die mit Mai 2019 in Kraft tretenden Änderungen des § 23 UStG.

Steuern

In den Bereichen der Werbungskosten, Sonderausgaben, Steuerabsetzbeträge und der außergewöhnlichen Belastungen wurde im vergangenen Jahr wieder eine Menge von Entscheidungen und Erkenntnissen veröffentlicht, die auch als Orientierung für die Arbeitnehmerveranlagung des Jahres 2017 dienen können. Der Beitrag von Josef Moser gibt einen Überblick über diese Entscheidungen.

Bernhard Renner befasst sich mit einem VfGH-Urteil das von der bisherigen Rechtsprechung zu nicht gehörig kundgemachte Verordnungen abgegangen ist und nun auch gesetzwidrig kundgemachte Verordnungen anzuwenden sind. Bis zur Aufhebung durch den VfGH sind sie für jedermann verbindlich.

Weiters gibt Brenner eine Übersicht über den Vereinsrichtlinien-Wartungserlass. Der Schwerpunkt liegt in Erläuterungen zu gastgewerblichen Aktivitäten sowie übersichtsweise zum Profisport.

Markus Knechtl beschäftigt sich mit der ertragsteuerlichen Beurteilung einer Betätigung als Liebhaberei. Diese schlägt bei jenen Tätigkeiten, für welche die Liebhabereivermutung gilt, auch auf die Umsatzsteuer durch. Wurde für mittlerweile verjährte Zeiträume ein Vorsteuerabzug bescheidmäßig zugestanden, stellt sich die Frage, ob eine Korrektur im ersten nicht verjährten Zeitraum zulässig ist.

Wirtschaft

Verbände sind für Finanzvergehen ihrer Mitarbeiter verantwortlich, wenn das Finanzvergehen unter anderem zugunsten des Verbandes begangen wurde oder durch das Finanzvergehen Pflichten des Verbandes verletzt wurden. Iryna Stetsko und Mario Schmieder skizzieren geeignete Kontrollsysteme durch die Abgabenverkürzungen wirksam verhindert werden können. Treten dennoch Fehler auf, wird die Einführung eines derartigen Kontrollsystems ein gewichtiges Indiz dafür darstellen, dass keine schuldhafte Verkürzung vorliegt und kein strafbares Finanzvergehen gegeben ist.

Es gibt umfassende Neuerungen im Versicherungsvertrieb. Die Versicherungsvertriebsrichtlinie – auf Englisch besser bekannt als „IDD“ oder „Insurance Distribution Directive“ – enthält nicht nur Vorgaben für die Versicherungs- und Rückversicherungsvermittlung, sondern auch für den Direktvertrieb durch Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen. Wesentliche Ziele der Richtlinie sind die Herstellung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen für sämtliche Vertriebskanäle und die Gewährleistung eines einheitlichen Schutzniveaus für Versicherungsnehmer unabhängig davon, für welchen Vertriebskanal sie sich entscheiden.

Aus der jüngsten Rechtsprechung

Im Zusammenhang mit der Steuerfreiheit von Umsätzen aus der Tätigkeit als Arzt führt der VwGH aus, dass Fragen nach der medizinischen Indikation chirurgischer Eingriffe keine solchen sind, bei denen sich Behauptungen des behandelnden Arztes mit dem im Internet erworbenen Wissen eines medizinischen Laien widerlegen lassen.

Weiters wird die Zukaufsgrenze von Gartenbetrieben, der KöSt-Zuschlag bei Incentive-Reise und die Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung behandelt.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.