Am 24. 2. 2021 wurden zahlreiche Gesetze im Nationalrat beschlossen: so etwa die steuerlichen Homeoffice-Regelungen sowie Kostenzuschüsse für Corona-Tests in Betrieben, die Verlängerung von coronabedingten Steuermaßnahmen und Steuerstundungen, die Einführung einer digitalen Sammelurkunde und die Verlängerung der Corona-Kurzarbeit und der Freistellungsregelung für schwangere Beschäftigte bis Ende Juni.
Steuerliche Homeoffice-Aspekte und Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise
Der steuerrechtliche Teil der Homeoffice-Regelungen sowie die Verlängerung der Steuerstundungen wurden per Abänderungsantrag in ein von den Koalitionsparteien beantragtes Gesetzespaket (2. COVID-19-StMG) eingebaut, das eine Verlängerung verschiedener steuerrechtlicher Sonderregelungen bis Ende Juni dieses Jahres bringt.
Demnach können Arbeitnehmer, die mindestens 26 Tage im Jahr im Homeoffice arbeiten, jährlich bis zu 300 € für ergonomisches Mobiliar wie Sessel, Arbeitstisch und Beleuchtung als Werbungskosten geltend machen, wobei ein Teilbetrag schon rückwirkend für das Jahr 2020 geltend gemacht werden kann. Gleichzeitig können – ab heuer – bis zu 300 € Homeoffice-Pauschale – 3 € pro Tag für höchstens 100 Homeoffice-Tage -, die ein Arbeitgeber gewährt, steuerfrei bezogen werden. Alternativ ist auch hier eine entsprechende Geltendmachung von Werbekosten möglich, wenn keine Ausgaben für ein Arbeitszimmer berücksichtigt werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Vorteile ist eine Homeoffice-Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zudem sind die Regelungen vorerst bis zum Jahr 2023 befristet.
Mit der durch den Abänderungsantrag mitbeschlossenen coronabedingten Verlängerung der Steuerstundungen um weitere drei Monate bis 30. 6. 2021 geht auch eine dreimonatige Verschiebung der Einführung des COVID-19-Ratenzahlungsmodells einher. Die Verlängerung verschiedener steuerrechtlicher Sonderregelungen bis ebenfalls Ende Juni dieses Jahres betrifft etwa die Gewährung des Pendlerpauschale, die Steuerbefreiung von Ethanol zur Herstellung von Desinfektionsmitteln und die steuerfreie Behandlung von Zulagen und Zuschlägen trotz Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit. Außerdem wird zur Investitionsprämie die Frist etwa für erste Bestellungen, Lieferungen oder Anzahlungen um drei Monate bis 31. 5. 2021 verlängert.
Kostenzuschuss für Corona-Testungen in Betrieben
Unternehmen, die betriebliche Corona-Testungen anbieten, werden künftig Kostenzuschüsse bekommen. Das beschlossene „Betriebliche-Testungs-Gesetz“ soll für Betriebe und Interessenvertretungen, die Tests vor Ort anbieten, Anreize schaffen. Per Abänderungsantrag wurde außerdem geregelt, dass dabei nicht nur Tests für Mitarbeiter, sondern auch solche für betriebsfremde Personen wie Angehörige oder Kunden, umfasst sind. Für die Bearbeitung von Förderansuchen wird die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) zuständig sein. Gelten wird die Regelung vorläufig für Testungen zwischen dem 15. 2. und dem 30. 6. 2021, die genauen Förderrichtlinien sollen vom Wirtschaftsministerium unter Einbindung des Gesundheits- und des Finanzministeriums ausgearbeitet werden. Laut Wirtschaftsministerin wird ein Zuschuss von 10 € pro durchgeführtem Test in Erwägung gezogen.
Digitale Sammelurkunde
Mit einer Änderung des Depotgesetzes hat der Nationalrat die Einführung einer „digitale Sammelurkunde“ für Schuldverschreibungen und Investmentzertifikate beschlossen. Dieser Digitalisierungsschritt soll die Entbürokratisierung im Finanzdienstleistungssektor vorantreiben und den Finanzstandort Österreich für internationale Marktteilnehmer stärken. Zudem soll dadurch der Prozess von Wertpapieremissionen vereinfacht werden, da die Erstellung der physischen Sammelurkunde, das logistische Verfahren der Verbringung an die Stelle des Zentralverwahrers sowie die dortige Lagerung von physischen Sammelurkunden eingespart werden kann.
Umfassendes Corona-Paket zu Gratis-Selbsttests, Impfregister, Impfbestätigungen
Der Nationalrat fasste auch eine Reihe weiterer Beschlüsse im Zusammenhang mit COVID-19. Im Fokus standen die Themen Impfen und Testen. Eine Novelle des Epidemiegesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes ermöglicht die Aufnahme von COVID-19-Impfungen in das elektronische Meldesystem für anzeigepflichtige Krankheiten (Novelle des Epidemiegesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes), die Weitergabe von Impfdaten sowie die Ausstellung von Impfnachweisen bzw Bestätigungen über überstandene Corona-Infektionen.
Mit einer Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes werden Gesundheitsdiensteanbieter verpflichtet, alle COVID-19-Impfungen in das elektronische Impfregister einzutragen.
Für die Abgabe der kostenlosen Corona-Selbsttests wurde mit der Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes und begleitenden Änderungen im ASVG sowie weiteren Sozialversicherungsgesetzen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Zudem wurde die Berechtigung für Apotheken, COVID-19-Tests durchzuführen, gesetzlich geregelt. Die Zulässigkeit von Corona-Schnelltests zur Eigenanwendung wurde nunmehr im Medizinproduktegesetz verankert, nachdem diese im Jänner aufgrund der Dringlichkeit im Zuge eines Abänderungsantrags zur Bundesabgabenordnung (BAO) zustande gekommen war. Der entsprechende Paragraf in der BAO tritt mit Ende April außer Kraft.
Verlängerung der Corona-Kurzarbeit und der Freistellungsregelung für schwangere Beschäftigte bis Ende Juni, Notstandshilfe für weitere drei Monate aufgestockt
Das Corona-Kurzarbeitsmodell wird bis Ende Juni verlängert. Die Abgeordneten stimmten mit breiter Mehrheit für die Novelle zum Arbeitsmarktservicegesetz, die am 24. 2. 2021 durch einen Abänderungsantrag ergänzt wurde. Demnach kann in Betrieben, die aufgrund eines Lockdowns geschlossen sind, die Arbeitszeit vorübergehend weiterhin auf 0 % herabgesetzt werden. Auch die anderen Sonderregelungen des Modells, die in einer Richtlinie des AMS festgelegt sind, können über den März hinaus für weitere drei Monate beibehalten werden.
Beschlossen hat der Nationalrat darüber hinaus eine Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz, die insbesondere eine Aufstockung der Notstandshilfe auf die Höhe des Arbeitslosengeldes in den Monaten Jänner bis März bringt. Überdies wurden per Abänderungsantrag zwei Corona-Sonderregelungen bis Ende Juni verlängert. Das betrifft zum einen den Bezug von Arbeitslosengeld durch selbständig Erwerbstätige, die ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend eingestellt haben, aber nach wie vor als Selbständige pensionsversichert sind. Zum anderen soll auch eine Unterbrechung der Altersteilzeit weiterhin keine nachteiligen Auswirkungen auf die Leistungsansprüche der Betroffenen haben.
Ausweitung des Härtefallfonds zur Unterstützung von touristischen Vermietern
Der Nationalrat beschloss zudem die Ausweitung des Härtefallfonds zugunsten touristischer Vermietern. Nicht nur Privatzimmervermieter mit maximal zehn Gästebetten im eigenen Haushalt können künftig Zahlungen aus dem Fonds erhalten, sondern auch jene gewerblichen und sonstigen touristischen Vermieter, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß EStG erzielen und dafür Nächtigungsabgaben abführen.
Förderungen für Künstler in Notlage werden weiter aufgestockt
Um die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie für Künstler abzufedern, wurden im vergangenen Jahr mehrere Fördertöpfe eingerichtet. So können etwa über den bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) eingerichteten Überbrückungsfonds Unterstützungsleistungen als Ersatz für Einnahmenausfälle beantragt werden. Für besondere Not- und Härtefälle steht beim Künstler-Sozialversicherungsfonds außerdem ein eigener COVID-19-Fonds zur Verfügung, der vor allem dann einspringt, wenn andere Förderinstrumente nicht greifen. Beide Fördertöpfe werden nun ein weiteres Mal aufgestockt.
Der Initiativantrag von ÖVP und Grünen sieht eine weitere Aufstockung des COVID-19-Fonds der Künstler-Sozialversicherung um 20 Mio € auf nunmehr 40 Mio € vor. Die Überbrückungsfinanzierung der Sozialversicherung für Selbstständige (SVS), die Einnahmenausfälle ersetzt, wird um weitere 10 Mio € auf insgesamt 120 Mio € aufgestockt. Zuletzt waren diese Fondsmittel im Dezember von 90 Mio € auf 110 Mio € erhöht worden.
Quellen: Parlamentskorrespondenzen Nr. 194 vom 25. 2. 2021 sowie Nr. 192, Nr. 190, Nr. 186 und Nr. 185 vom 24. 2. 2021.
Am 24. 2. 2021 wurden zahlreiche Gesetze im Nationalrat beschlossen: so etwa die steuerlichen Homeoffice-Regelungen sowie Kostenzuschüsse für Corona-Tests in Betrieben, die Verlängerung von coronabedingten Steuermaßnahmen und Steuerstundungen, die Einführung einer digitalen Sammelurkunde und die Verlängerung der Corona-Kurzarbeit und der Freistellungsregelung für schwangere Beschäftigte bis Ende Juni.
Steuerliche Homeoffice-Aspekte und Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise
Der steuerrechtliche Teil der Homeoffice-Regelungen sowie die Verlängerung der Steuerstundungen wurden per Abänderungsantrag in ein von den Koalitionsparteien beantragtes Gesetzespaket (2. COVID-19-StMG) eingebaut, das eine Verlängerung verschiedener steuerrechtlicher Sonderregelungen bis Ende Juni dieses Jahres bringt.
Demnach können Arbeitnehmer, die mindestens 26 Tage im Jahr im Homeoffice arbeiten, jährlich bis zu 300 € für ergonomisches Mobiliar wie Sessel, Arbeitstisch und Beleuchtung als Werbungskosten geltend machen, wobei ein Teilbetrag schon rückwirkend für das Jahr 2020 geltend gemacht werden kann. Gleichzeitig können – ab heuer – bis zu 300 € Homeoffice-Pauschale – 3 € pro Tag für höchstens 100 Homeoffice-Tage -, die ein Arbeitgeber gewährt, steuerfrei bezogen werden. Alternativ ist auch hier eine entsprechende Geltendmachung von Werbekosten möglich, wenn keine Ausgaben für ein Arbeitszimmer berücksichtigt werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Vorteile ist eine Homeoffice-Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zudem sind die Regelungen vorerst bis zum Jahr 2023 befristet.
Mit der durch den Abänderungsantrag mitbeschlossenen coronabedingten Verlängerung der Steuerstundungen um weitere drei Monate bis 30. 6. 2021 geht auch eine dreimonatige Verschiebung der Einführung des COVID-19-Ratenzahlungsmodells einher. Die Verlängerung verschiedener steuerrechtlicher Sonderregelungen bis ebenfalls Ende Juni dieses Jahres betrifft etwa die Gewährung des Pendlerpauschale, die Steuerbefreiung von Ethanol zur Herstellung von Desinfektionsmitteln und die steuerfreie Behandlung von Zulagen und Zuschlägen trotz Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit. Außerdem wird zur Investitionsprämie die Frist etwa für erste Bestellungen, Lieferungen oder Anzahlungen um drei Monate bis 31. 5. 2021 verlängert.
Kostenzuschuss für Corona-Testungen in Betrieben
Unternehmen, die betriebliche Corona-Testungen anbieten, werden künftig Kostenzuschüsse bekommen. Das beschlossene „Betriebliche-Testungs-Gesetz“ soll für Betriebe und Interessenvertretungen, die Tests vor Ort anbieten, Anreize schaffen. Per Abänderungsantrag wurde außerdem geregelt, dass dabei nicht nur Tests für Mitarbeiter, sondern auch solche für betriebsfremde Personen wie Angehörige oder Kunden, umfasst sind. Für die Bearbeitung von Förderansuchen wird die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) zuständig sein. Gelten wird die Regelung vorläufig für Testungen zwischen dem 15. 2. und dem 30. 6. 2021, die genauen Förderrichtlinien sollen vom Wirtschaftsministerium unter Einbindung des Gesundheits- und des Finanzministeriums ausgearbeitet werden. Laut Wirtschaftsministerin wird ein Zuschuss von 10 € pro durchgeführtem Test in Erwägung gezogen.
Digitale Sammelurkunde
Mit einer Änderung des Depotgesetzes hat der Nationalrat die Einführung einer „digitale Sammelurkunde“ für Schuldverschreibungen und Investmentzertifikate beschlossen. Dieser Digitalisierungsschritt soll die Entbürokratisierung im Finanzdienstleistungssektor vorantreiben und den Finanzstandort Österreich für internationale Marktteilnehmer stärken. Zudem soll dadurch der Prozess von Wertpapieremissionen vereinfacht werden, da die Erstellung der physischen Sammelurkunde, das logistische Verfahren der Verbringung an die Stelle des Zentralverwahrers sowie die dortige Lagerung von physischen Sammelurkunden eingespart werden kann.
Umfassendes Corona-Paket zu Gratis-Selbsttests, Impfregister, Impfbestätigungen
Der Nationalrat fasste auch eine Reihe weiterer Beschlüsse im Zusammenhang mit COVID-19. Im Fokus standen die Themen Impfen und Testen. Eine Novelle des Epidemiegesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes ermöglicht die Aufnahme von COVID-19-Impfungen in das elektronische Meldesystem für anzeigepflichtige Krankheiten (Novelle des Epidemiegesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes), die Weitergabe von Impfdaten sowie die Ausstellung von Impfnachweisen bzw Bestätigungen über überstandene Corona-Infektionen.
Mit einer Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes werden Gesundheitsdiensteanbieter verpflichtet, alle COVID-19-Impfungen in das elektronische Impfregister einzutragen.
Für die Abgabe der kostenlosen Corona-Selbsttests wurde mit der Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes und begleitenden Änderungen im ASVG sowie weiteren Sozialversicherungsgesetzen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Zudem wurde die Berechtigung für Apotheken, COVID-19-Tests durchzuführen, gesetzlich geregelt. Die Zulässigkeit von Corona-Schnelltests zur Eigenanwendung wurde nunmehr im Medizinproduktegesetz verankert, nachdem diese im Jänner aufgrund der Dringlichkeit im Zuge eines Abänderungsantrags zur Bundesabgabenordnung (BAO) zustande gekommen war. Der entsprechende Paragraf in der BAO tritt mit Ende April außer Kraft.
Verlängerung der Corona-Kurzarbeit und der Freistellungsregelung für schwangere Beschäftigte bis Ende Juni, Notstandshilfe für weitere drei Monate aufgestockt
Das Corona-Kurzarbeitsmodell wird bis Ende Juni verlängert. Die Abgeordneten stimmten mit breiter Mehrheit für die Novelle zum Arbeitsmarktservicegesetz, die am 24. 2. 2021 durch einen Abänderungsantrag ergänzt wurde. Demnach kann in Betrieben, die aufgrund eines Lockdowns geschlossen sind, die Arbeitszeit vorübergehend weiterhin auf 0 % herabgesetzt werden. Auch die anderen Sonderregelungen des Modells, die in einer Richtlinie des AMS festgelegt sind, können über den März hinaus für weitere drei Monate beibehalten werden.
Beschlossen hat der Nationalrat darüber hinaus eine Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz, die insbesondere eine Aufstockung der Notstandshilfe auf die Höhe des Arbeitslosengeldes in den Monaten Jänner bis März bringt. Überdies wurden per Abänderungsantrag zwei Corona-Sonderregelungen bis Ende Juni verlängert. Das betrifft zum einen den Bezug von Arbeitslosengeld durch selbständig Erwerbstätige, die ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend eingestellt haben, aber nach wie vor als Selbständige pensionsversichert sind. Zum anderen soll auch eine Unterbrechung der Altersteilzeit weiterhin keine nachteiligen Auswirkungen auf die Leistungsansprüche der Betroffenen haben.
Ebenfalls bis Ende Juni verlängert wird die Freistellungsregelung für schwangere Beschäftigte in Berufen mit Körperkontakt. Noch bis Ende August kann durch eine Änderung des Freiwilligengesetzes ein außerordentliches Freiwilliges Jahr angetreten werden. Weitere Verzögerungen gibt es dagegen beim ersten Langfristgutachten der Alterssicherungskommission – die Frist für Vorlage des einschlägigen Berichts wurde auf November 2021 verschoben.
Ausweitung des Härtefallfonds zur Unterstützung von touristischen Vermietern
Der Nationalrat beschloss zudem die Ausweitung des Härtefallfonds zugunsten touristischer Vermietern. Nicht nur Privatzimmervermieter mit maximal zehn Gästebetten im eigenen Haushalt können künftig Zahlungen aus dem Fonds erhalten, sondern auch jene gewerblichen und sonstigen touristischen Vermieter, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß EStG erzielen und dafür Nächtigungsabgaben abführen.
Förderungen für Künstler in Notlage werden weiter aufgestockt
Um die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie für Künstler abzufedern, wurden im vergangenen Jahr mehrere Fördertöpfe eingerichtet. So können etwa über den bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) eingerichteten Überbrückungsfonds Unterstützungsleistungen als Ersatz für Einnahmenausfälle beantragt werden. Für besondere Not- und Härtefälle steht beim Künstler-Sozialversicherungsfonds außerdem ein eigener COVID-19-Fonds zur Verfügung, der vor allem dann einspringt, wenn andere Förderinstrumente nicht greifen. Beide Fördertöpfe werden nun ein weiteres Mal aufgestockt.
Der Initiativantrag von ÖVP und Grünen sieht eine weitere Aufstockung des COVID-19-Fonds der Künstler-Sozialversicherung um 20 Mio € auf nunmehr 40 Mio € vor. Die Überbrückungsfinanzierung der Sozialversicherung für Selbstständige (SVS), die Einnahmenausfälle ersetzt, wird um weitere 10 Mio € auf insgesamt 120 Mio € aufgestockt. Zuletzt waren diese Fondsmittel im Dezember von 90 Mio € auf 110 Mio € erhöht worden.