Hummer Martin | Radu Andreas
Gewinnausschüttungen einer (hybriden) slowakischen Kommanditgesellschaft (KS) an eine als Kommanditist beteiligte österreichische natürliche Person werden in Österreich nicht mit Kapitalertragsteuer belastet, sondern es fallen nur die slowakische Körperschaftsteuer und bei Ausschüttung die slowakische Quellensteuer an, welche nunmehr auf 10% angehoben wurde. Lohnt sich das KS-Modell also noch?
Struktur
Eine in Österreich ansässige natürliche Person beteiligt sich (idR mit 100%) als Kommanditist an einer slowakischen Komanditná Spolocnost‘ (KS). Komplementär (idR reiner Arbeitsgesellschafter ohne Substanzbeteiligung) ist eine Kapitalgesellschaft (österreichische GmbH oder eine vergleichbare slowakische s.r.o.).
Die KS ist ein sog. „hybrides Gebilde“: Sie wird nämlich in Bezug auf die steuerlichen Einkünfte in der Slowakei als Kapitalgesellschaft angesehen, ihre Gewinne unterliegen daher der slowakischen Körperschaftsteuer iHv 21%. Aus österreichischer Sicht stellt die KS hingegen eine Personengesellschaft bzw. abkommensrechtlich eine Betriebsstätte dar. Die Einkünfte dieser Personengesellschaft bzw. Betriebsstätte sind nach österreichischer Ansicht somit in der Slowakei zu besteuern. Österreich stellt diese Einkünfte nach dem Methodenartikel (Art 23 DBA) unter Progressionsvorbehalt demnach steuerfrei.
Voraussetzungen
Im Wesentlichen sind folgende drei Grundvoraussetzungen zu erfüllen:
- Die KS muss aus österreichischer Sicht dem „Typenvergleich“ standhalten und die Rechtsform demgemäß als Personengesellschaft zu beurteilen sein.
- Außerdem muss die slowakische KS tatsächlich operativ tätig sein, um abkommensrechtlich als Betriebsstätte qualifiziert zu werden.
- Weiters sollte der Steuerpflichtige stichhaltige außersteuerliche Gründe für die Gründung der KS bzw die daraus resultierende Unternehmensstruktur darlegen können.
Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen wird das Besteuerungsrecht der Slowakei zugeordnet. Im Ergebnis erspart sich der österreichische Kommanditist für die Gewinnentnahme bzw „Ausschüttung“ aus der slowakischen KS die – bei Ausschüttung durch eine in- oder ausländische Kapitalgesellschaft im Regelfall anfallende – österreichische Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5%. Diese Auslandseinkünfte sind in Österreich lediglich für Zwecke des Progressionsvorbehalts in der Einkommensteuererklärung zu erfassen.
Erhöhung des Quellensteuersatzes auf Dividenden
Die Einführung einer Quellensteuer iHv 7% führte auf solche Ausschüttungen an nicht in der Slowakei ansässige natürliche Personen ab dem 1. Januar 2017 zu einer Gesamtsteuerbelastung von 26,53% (vgl dazu auch unseren NL-Beitrag “SLOWAKEI | Quellensteuer auf Ausschüttungen slowakischer KS” vom 11.12.2019). Die jüngsten Entwicklungen sehen jedoch eine weitere Verschärfung vor. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Quellensteuersatz auf Dividenden natürlicher Personen 10%. Diese Erhöhung betrifft Dividenden, die aus Gewinnen für den Besteuerungszeitraum ab dem 1. Januar 2024 stammen. Der erhöhte Steuersatz gilt ebenfalls für Anteile an Liquidationsüberschüssen und Ausgleichsbeträge. Aus Sicht der Slowakei stellen Ausschüttungen einer KS an eine ausländische natürliche Person demnach steuerpflichtige Dividenden dar. Durch das DBA Österreich–Slowakei ist diese slowakische Quellensteuer nicht vermeidbar bzw auch nicht anrechenbar, zumal aus österreichischer Sicht ausländische Betriebsstätteneinkünfte vorliegen. Daher wirkt diese Quellensteuerbelastung neben der slowakischen Körperschaftsteuer als zusätzlicher Kostenfaktor.
Berechnung des effektiven Steuersatzes und der Steuerersparnis
Unter Berücksichtigung der Quellensteuererhöhung beträgt die Gesamtsteuerbelastung ab 2024 für Gewinnausschüttungen aus der slowakischen KS nunmehr 28,9% (21% slowakische Körperschaftsteuer + 10% slowakische Quellensteuer). Im Vergleich dazu beträgt die Gesamtsteuerbelastung einer Ausschüttung durch eine in Österreich als juristische Person bzw Körperschaft eingestufte Gesellschaft 44,175% (23% österreichische Körperschaftsteuer ab 2024 + 27,5% Kapitalertragsteuer).
Die Steuerersparnis durch das KS-Modell im Vergleich zu einer Ausschüttung durch eine österreichische Kapitalgesellschaft beträgt somit nach wie vor 15,275 Prozentpunkte (44,175% minus 28,9%). Trotz der Erhöhung der slowakischen Quellensteuer und der Reduktion der österreichischen Körperschaftsteuer bleibt das KS-Modell also steuerlich vorteilhaft.
FAZIT
Trotz der jüngsten Erhöhung der slowakischen Quellensteuer auf 10% für Gewinnausschüttungen ab dem 1. Januar 2024 bleibt das KS-Modell eine attraktive Option für österreichische Kommanditisten. Die Gesamtsteuerbelastung steigt zwar auf 28,9%, doch im Vergleich zu einer Ausschüttung durch eine in Österreich als juristische Person bzw Körperschaft eingestufte Gesellschaft ist die Steuerbelastung allerdings nach wie vor deutlich günstiger.
Doch Vorsicht! An die Qualifikation als Personengesellschaft bzw Betriebsstätte werden relativ strenge Anforderungen gestellt. Nur bei deren Erfüllung kann die Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt in Österreich zum Tragen kommen. Insbesondere können nur Einkünfte in Österreich steuerfrei gestellt werden, die aufgrund einer manifesten, operativen Tätigkeit in der Slowakei der Betriebsstätte zurechenbar sind. Bei der Steuerersparnis muss es sich sozusagen um einen “Mitnahmeeffekt” handeln. Es muss bei Wegdenken der Steuerersparnis Sinn machen, die Tätigkeit in der Slowake auszuüben.
Abschließend möchten wir Sie noch auf unsere diversen Webinare zu den angesprochenen Themenbereichen hinweisen.
Wenn Sie weitergehende Fragen zu diesen oder ähnlichen Themen haben, so kontaktieren Sie bitte gerne die Verfasser oder die übrigen Expert: innen unserer Service Lines “Transfer Pricing” und “International Tax”.
Zum Originalartikel
Hummer Martin | Radu Andreas
Gewinnausschüttungen einer (hybriden) slowakischen Kommanditgesellschaft (KS) an eine als Kommanditist beteiligte österreichische natürliche Person werden in Österreich nicht mit Kapitalertragsteuer belastet, sondern es fallen nur die slowakische Körperschaftsteuer und bei Ausschüttung die slowakische Quellensteuer an, welche nunmehr auf 10% angehoben wurde. Lohnt sich das KS-Modell also noch?
Struktur
Eine in Österreich ansässige natürliche Person beteiligt sich (idR mit 100%) als Kommanditist an einer slowakischen Komanditná Spolocnost‘ (KS). Komplementär (idR reiner Arbeitsgesellschafter ohne Substanzbeteiligung) ist eine Kapitalgesellschaft (österreichische GmbH oder eine vergleichbare slowakische s.r.o.).
Die KS ist ein sog. „hybrides Gebilde“: Sie wird nämlich in Bezug auf die steuerlichen Einkünfte in der Slowakei als Kapitalgesellschaft angesehen, ihre Gewinne unterliegen daher der slowakischen Körperschaftsteuer iHv 21%. Aus österreichischer Sicht stellt die KS hingegen eine Personengesellschaft bzw. abkommensrechtlich eine Betriebsstätte dar. Die Einkünfte dieser Personengesellschaft bzw. Betriebsstätte sind nach österreichischer Ansicht somit in der Slowakei zu besteuern. Österreich stellt diese Einkünfte nach dem Methodenartikel (Art 23 DBA) unter Progressionsvorbehalt demnach steuerfrei.
Voraussetzungen
Im Wesentlichen sind folgende drei Grundvoraussetzungen zu erfüllen:
Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen wird das Besteuerungsrecht der Slowakei zugeordnet. Im Ergebnis erspart sich der österreichische Kommanditist für die Gewinnentnahme bzw „Ausschüttung“ aus der slowakischen KS die – bei Ausschüttung durch eine in- oder ausländische Kapitalgesellschaft im Regelfall anfallende – österreichische Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5%. Diese Auslandseinkünfte sind in Österreich lediglich für Zwecke des Progressionsvorbehalts in der Einkommensteuererklärung zu erfassen.
Erhöhung des Quellensteuersatzes auf Dividenden
Die Einführung einer Quellensteuer iHv 7% führte auf solche Ausschüttungen an nicht in der Slowakei ansässige natürliche Personen ab dem 1. Januar 2017 zu einer Gesamtsteuerbelastung von 26,53% (vgl dazu auch unseren NL-Beitrag “SLOWAKEI | Quellensteuer auf Ausschüttungen slowakischer KS” vom 11.12.2019). Die jüngsten Entwicklungen sehen jedoch eine weitere Verschärfung vor. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Quellensteuersatz auf Dividenden natürlicher Personen 10%. Diese Erhöhung betrifft Dividenden, die aus Gewinnen für den Besteuerungszeitraum ab dem 1. Januar 2024 stammen. Der erhöhte Steuersatz gilt ebenfalls für Anteile an Liquidationsüberschüssen und Ausgleichsbeträge. Aus Sicht der Slowakei stellen Ausschüttungen einer KS an eine ausländische natürliche Person demnach steuerpflichtige Dividenden dar. Durch das DBA Österreich–Slowakei ist diese slowakische Quellensteuer nicht vermeidbar bzw auch nicht anrechenbar, zumal aus österreichischer Sicht ausländische Betriebsstätteneinkünfte vorliegen. Daher wirkt diese Quellensteuerbelastung neben der slowakischen Körperschaftsteuer als zusätzlicher Kostenfaktor.
Berechnung des effektiven Steuersatzes und der Steuerersparnis
Unter Berücksichtigung der Quellensteuererhöhung beträgt die Gesamtsteuerbelastung ab 2024 für Gewinnausschüttungen aus der slowakischen KS nunmehr 28,9% (21% slowakische Körperschaftsteuer + 10% slowakische Quellensteuer). Im Vergleich dazu beträgt die Gesamtsteuerbelastung einer Ausschüttung durch eine in Österreich als juristische Person bzw Körperschaft eingestufte Gesellschaft 44,175% (23% österreichische Körperschaftsteuer ab 2024 + 27,5% Kapitalertragsteuer).
Die Steuerersparnis durch das KS-Modell im Vergleich zu einer Ausschüttung durch eine österreichische Kapitalgesellschaft beträgt somit nach wie vor 15,275 Prozentpunkte (44,175% minus 28,9%). Trotz der Erhöhung der slowakischen Quellensteuer und der Reduktion der österreichischen Körperschaftsteuer bleibt das KS-Modell also steuerlich vorteilhaft.
FAZIT
Trotz der jüngsten Erhöhung der slowakischen Quellensteuer auf 10% für Gewinnausschüttungen ab dem 1. Januar 2024 bleibt das KS-Modell eine attraktive Option für österreichische Kommanditisten. Die Gesamtsteuerbelastung steigt zwar auf 28,9%, doch im Vergleich zu einer Ausschüttung durch eine in Österreich als juristische Person bzw Körperschaft eingestufte Gesellschaft ist die Steuerbelastung allerdings nach wie vor deutlich günstiger.
Doch Vorsicht! An die Qualifikation als Personengesellschaft bzw Betriebsstätte werden relativ strenge Anforderungen gestellt. Nur bei deren Erfüllung kann die Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt in Österreich zum Tragen kommen. Insbesondere können nur Einkünfte in Österreich steuerfrei gestellt werden, die aufgrund einer manifesten, operativen Tätigkeit in der Slowakei der Betriebsstätte zurechenbar sind. Bei der Steuerersparnis muss es sich sozusagen um einen “Mitnahmeeffekt” handeln. Es muss bei Wegdenken der Steuerersparnis Sinn machen, die Tätigkeit in der Slowake auszuüben.
Abschließend möchten wir Sie noch auf unsere diversen Webinare zu den angesprochenen Themenbereichen hinweisen.
Wenn Sie weitergehende Fragen zu diesen oder ähnlichen Themen haben, so kontaktieren Sie bitte gerne die Verfasser oder die übrigen Expert: innen unserer Service Lines “Transfer Pricing” und “International Tax”.
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