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Die Mitgliedsstaaten der EU müssen jedes Jahr bis 15. 10. ihre Haushaltsplanung für das kommende Jahr im sogenannten „Draft Budgetary Plan“ nach Brüssel melden. Die Planung beinhaltet wesentliche Budgetkennzahlen sowie die prognostizierte wirtschaftliche Entwicklung des Landes. Dabei ist eines besonders deutlich: Die Beschlüsse vor der Wahl haben massive Auswirkungen auf das Budget 2020.
Die österreichische Bundesregierung rechnet für das kommende Jahr mit einem Defizit von 1,2 Mrd Euro auf Bundesebene. Das Bundesfinanzrahmengesetz sah für 2020 einen ausgeglichenen Maastricht-Saldo vor. Diese Verschlechterung ist maßgeblich auf zwei Faktoren zurückzuführen. Zum einen belasten die im Parlament beschlossenen Maßnahmen das Budget mit Zusatzkosten von 1 Mrd Euro. Zum zweiten führt die Abflachung der Konjunktur im kommenden Jahr zu weniger Einnahmen (minus 600 Mio Euro). Gleichzeitig gibt es durch niedrigere Zinsprognosen sowie eine stabile Beschäftigung positive Effekte (plus 400 Mio Euro).
Gesamtstaatlich muss daher Österreich einen negativen Maastricht-Saldo nach Brüssel melden. Dieser ergibt sich aus dem Defizit im Bund (- 0,3 % des BIP) und den Überschüssen der Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger (0,2 % des BIP).
⇒ Zur Pressemitteilung des BMF.