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Ein Thema, das uns nun schon länger begleitet: die Gas- und Energiekrise. Aber in welchem Zusammenhang steht sie mit der Nachhaltigkeit? 

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Die Vermeidung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, insbesondere von Gas, kann nur durch eine nachhaltige Energieversorgung gelingen. Gas ist wie jeder andere fossile Brennstoff ein Primärspeicher und kann somit nur einmal eingesetzt werden. Erneuerbare Energieträger können hingegen mehrfach genutzt werden. Weder Sonne, Wasser noch Wind werden bei der Energiegewinnung verbraucht. Je stärker erneuerbare Energieträger forciert werden, umso geringer ist die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und somit auch von Gas.

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Ein wesentlicher Faktor, den es ebenfalls als Begleitmaßnahme für die Energiewende, die Wende hin zu nachhaltigen Energieträgern braucht, ist eine angepasste Speichertechnologie. Strom, der im Überschuss vorhanden ist, kann gespeichert und eingesetzt werden, um beispielsweise Wasserstoff oder auch grünes Gas zu erzeugen: Mit Hilfe der Sektorkoppelung ist es möglich, aus Biogas Wärme zu produzieren. 

Sofern die Sonne scheint und Wind weht, kann Strom erzeugt werden. Für Zeiten, in denen die Kapazität von Strom gering ist und die Gewinnung von diesem mittels Sonne und Wind unmöglich ist, muss allerdings auf eine sogenannte Ausgleichsenergie zurückgegriffen werden. Eine Energie, die im Falle einer Unterkapazität kurzfristig in das Netz eingespeist wird, um eine Unterdeckung zu verhindern. Woher kommt die Ausgleichsenergie? Hier wird man wohl nicht auf fossile Brennstoffe verzichten können. Das bedeutet, dass die Energiewende vielleicht nur über eine übergangsweise Hinwendung zu fossilen Brennstoffen zu schaffen ist. In Österreich wird vielleicht wieder auf die verpönte Braunkohle zurückgegriffen und in Deutschland wird diskutiert, ob der Atomausstieg zum jetzigen Zeitpunkt vielleicht doch nicht der richtige Schritt sei. 

EU-Taxonomie: Atomkraft und Erdgas werden als ökologisch nachhaltig qualifiziert

Das EU-Parlament hat nun die Einstufung von Erdgas und Atomkraft als nachhaltig gebilligt: Seit wenigen Wochen gibt es eine bereits auf EU-Ebene beschlossene Delegierten-Verordnung, die besagt, dass unter bestimmten Umständen sowohl Kernenergie als auch fossiles Gas und damit im Zusammenhang stehende Wirtschaftstätigkeiten unter bestimmten Umständen als ökologisch nachhaltig eingestuft werden. Österreich sieht diese Entscheidung als eine Kompetenzüberschreitung der EU an und wird gegen diese Klage einreichen. 

Die Industrie hat allerdings bereits eigene Standards gesetzt und geht davon aus, dass die typische Verbraucherin, der typische Verbraucher jedenfalls in Ländern wie Österreich Atomkraft nicht als ökologisch nachhaltig qualifiziert. Sohin schließt der Industriestandard, der über die Standards der Taxonomie-Verordnung hinausgeht, Atomkraft in den meisten Fällen ohnehin als nachhaltiges Produkt aus. 

Die eigentliche Problematik stellt allerdings die verloren gegangene Glaubwürdigkeit dar. Herbeigeführt wurde diese durch die in der Öffentlichkeit geführten Diskussionen über die Bedeutung und den Inhalt der Taxonomie-Verordnung sowie durch die Bekanntmachung der Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Mitgliedsstaaten und Behörden auf EU-Ebene. Noch vor wenigen Monaten wurde darüber spekuliert, ob die Taxonomie-Verordnung ein Goldstandard sein könnte, an den ebenfalls ein US-Raum oder im besten Fall auch ein Asiatischer Raum anknüpft. Hier ist sehr viel Spielraum verschenkt worden, von einem Goldstandard kann nun nicht mehr die Rede sein. 

Ob Kernenergie im Sinne der Taxonomie-Verordnung als ökologisch nachhaltig eingestuft wird oder nicht, wird das Europäische Gericht in wenigen Monaten entscheiden. Bleibt alles beim Alten, gilt die Delegierten-Verordnung unter Einbeziehung von Kernenergie und fossilem Gas ab 1.1.2023.