Vindobona

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  • als Antwort auf: IT-KV ab 1.1.2010 – 10% Erhöhung SZ #71368
    Vindobona
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    KV: „Im Jahr 2010 gebührt allen Dienstnehmern ein je um 10 % erhöhtes 13. und 14. Monatsgehalt“
    Die + 10 % gelten natürlich für das Ist-Gehalt. Das UG (im Mai – oder wann auch immer das UG zu berechnen/auszuzahlen ist) und das WG (November) und 10 % erhöhen – nichts extra ausweisen.

    als Antwort auf: Gehaltsabrechnung mit Excel #70987
    Vindobona
    Mitglied

    Was soll da bitte ein Scherz sein?

    Wenn sie ihr Wissen – welches ich nicht beurteilen kann und will – durch meinen Beitrag missachtet sehen, dann haben sie wohl eine eigene Interpretation der geschriebenen deutschen Sprache (oder …).

    Ihr Vorstellungsvermögen scheint auch nicht gerade sehr groß zu sein. Da ich wohl annehmen kann, dass sie mit „Laie“ mich meinen, müssten sie mich wohl kennen. Sie müssten wissen dass ich diesbezüglich keine Fachkenntnisse habe.
    Auch sollten sie bedenken, dass man mit Excel wohl ein bisserl mehr machen kann als zwei Zahlen zusammenzuzählen. Aber im Grund ist für die „Überprüfung meiner Gehaltsabrechnung“ ja ohnedies nur ein bisschen Rechenarbeit.
    In gleicher Weise könne ich ja meine Fähigkeiten (PV, Jus, Excel) durch sie missachtet betrachten.
    Mit ihrem Alter (48) können sie sich vielleicht auch noch erinnern, dass viele Abrechnungen vor gar nicht all zu langer Zeit, sagen wird mal ca. 25 Jahre, auch mal mit Bleistift und Papier gemacht worden sind.

    Im Namen wie vieler sie sprechen (oder zu sprechen glauben) ist ja nicht klar; es bleibt mir somit nichts anderes als meine Antwort direkt auf sie zu beziehen.
    Vielleicht sehen sie „Das Forum zur Personalverrechnung“ hier auch zu eng. Das ist nicht zwingend nur ein „Forum von geschulten Personalverrechnern“ – auch wenn sich aus nahe liegenden Gründen wohl sehr viele Profis hier tummeln. Das Forum ist jedoch öffentlich zugänglich und weder durch Vertragsbedingungen (Registrierung) noch durch eine sonstige veröffentlichte Ausrichtung auf professionelle Personalverrechner beschränkt.

    Auch zwischen „Überprüfung meiner Gehaltsabrechnung“ und „Richtigkeit Ihrer Gehaltsabrechnung anzweifeln“ ist, so meine ich, noch einiges an Platz. Bei Unterschieden zwischen meiner Gehaltsabrechnung und dem erwarteten Ergebnis (hoffentlich bald aus meiner Excel-Arbeitsmappe), kann ich dann ja immer noch versuchen die Abweichungen zu finden oder gezielt nachfragen. Mit Anfragen und Beratungen bei Arbeitnehmervertretungen habe ich bereits Erfahrungen gemacht – und das waren nicht die Besten. Ob der Aufwand dafür – bei mehrfacher Überprüfung – wirklich geringer ist, lasse ich mal dahingestellt; auch muss es hier ja gar nicht um den Aufwand gehen sondern es kann auch um die Herausforderung zur Erstellung eines Gehalts- Excels gehen.

    Ich denke doch, dass ich in meinem ursprünglichen Beitrag ziemlich klar dargelegt habe, dass meine Lösung nur sehr beschränkt sein kann, auf Standardfälle beschränkt sein muss und auch keine Alternative zu einer professionellen Lösung und zu Profis sein kann und will.
    Indem ich die Personalverrechnung als „alles andere als einfach“ bezeichnet habe, darf man ruhig die Achtung des Wissens und Könnens der Personalverrechnung im Allgemeinen implizieren.

    Ich glaube mich zwar nicht rechtfertigen zu müssen (und wollte das auch nicht machen), um aber diversen Einwänden entgegen zu wirken, werde ich nun doch ein paar weitere Details preisgeben. Durch meine kaufmännische Ausbildung habe ich jedenfalls Grundkenntnisse in der Personalverrechnung (auch wenn diese nicht immer sofort verfügbar sind und nicht mehr ganz aktuell sind). Der große Ortner liegt auch bei mir am Tisch. Weiters verfüge ich über mehrere Semester universitäres Jus-Wissen. Gepaart mit professionellen IT-Know-How traue ich mir das schon zu.

    P.S: Links
    http://de.wikipedia.org/wiki/Laie
    http://forum.lindeonline.at/ucp.php?mode=register

    als Antwort auf: Berechnung Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt #70980
    Vindobona
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    Ich bin nun der Meinung dass mir zu lange keine Feiertags- und Urlaubsentgelt bezahlt wurde.
    Beginn Dienstverhältnis im Oktober 2008, immer Überstunden seit November 2008, Feiertags- und Urlaubsentgelt (Ausfallsprinzip) wurden – erst nach Reklamation – erstmals für Juni 2009 bezahlt.
    Die Entgelte für November 2008 bis Mai 2009 wurden nicht bezahlt.

    als Antwort auf: Beitrag und Bemessungsgrundlage auf Gehaltsabrechnung #70979
    Vindobona
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    Danke!
    Auf das EStG wäre ich hier nicht gekommen (wobei aber die RIS-Suche hier bei der Suche nach „Mitarbeitervorsorgekasse“ nur 19 Fundstellen liefert und daher wäre es ja ein Leichts gewesen das zu finden).

    als Antwort auf: Berechnung Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt #70973
    Vindobona
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    Roland wrote:
    D.h., dass im Extremfall bereits im ersten Monat eines DV das Lohnausfallsprinzip zum Tragen kommt.

    Da ich Urlaubsentgelt und Feiertagsentgelt (für Juni 2008) erstmals mit der Abrechnung Juli 2008 erhalten habe, wurde ich wohl übervorteilt.
    Ich habe auch nicht den Eindruck, dass hier fehlende Beträge nachverrechnet wurden.
    BTW: Eine Anfrage in der Personalverrechnung (ca. Mai 2008?) warum bei mir kein Urlaubsentgelt bzw. Feiertagsentgelt verrechnet wird (zwar waren die Positionen sogar mit Tagen auf der Gehaltsabrechnung, aber immer mit Betrag 0,00).

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