Berechnung Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt

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  • #64511
    Vindobona
    Mitglied

    Die Berechnung von Urlaubsentgelt, Feiertagsentgelt und Krankenentgelt (Ausfallsprinzip) ist für mich bei meiner Abrechnung leider nicht nachvollziehbar.

    Gibt es irgendwo ein frei verfügbares Hilfsmittel dafür (z.B. Excel-Datei)?

    ad Urlaubsentgelt: Laut Generalkollektivvertrag (§ 2 Abs. 5) sind für Überstunden „dafür geltenden kollektivvertraglichen Durchschnittszeiträume anzuwenden“.
    Konkret IT-KV (§ 5 III. Abs. 7), : „so gelten Überstunden dann als regelmäßig, wenn sie in mindestens 7 der letzten 12 Monate vor Urlaubsantritt geleistet worden sind. Für die Ermittlung des Durchschnittes sind ebenfalls die letzten 12 Monate heranzuziehen.“
    Was bedeutet das nun wenn das Dienstverhältnisse zum Zeitpunkt eines Urlaubs noch keine 7 bzw. 12 Monate bestanden hat? Sind Überstunden dann nicht einzubeziehen?

    ad Feiertagsentgelt: Hier gilt doch generell die Regelung mit den 13 Wochen, oder?

    Beispiel: IT-KV (ÜSt-Teiler 143), 4.000,– p.m., Eintritt 1.10.2008, ab Nov. 2008 mind. 1 Überstunde jedes Monat.
    Urlaubstage und Feiertage im Dezember, Feiertage im Jänner 2009, Urlaub im Feber 2009, Feiertag im April 2009, Feiertage und Urlaub im Mai 2009 und Juni 2009.
    Ab wenn sind erstmalig Feiertagsentgelt und Urlaubsentgelt zu bezahlen?

    #70964
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo!

    Das Lohnausfallsprinzip ist auch dann zu berücksichtigen, wenn das DV noch keine 3 Monate oder 12 Monate (oder wie auch immer) bestanden hat.
    Man nimmt dann für einen Feiertag (oder Urlaub oder Krankenstand) die bisherige Dienstzeit und ermittelt den Schnitt [sofern nicht eine „konkrete“ Arbeitsleistung (z.B. durch Dienstplaneinteilung) für den Feiertag bekannt ist].
    D.h., dass im Extremfall bereits im ersten Monat eines DV das Lohnausfallsprinzip zum Tragen kommt.

    LG

    #70973
    Vindobona
    Mitglied
    Roland wrote:
    D.h., dass im Extremfall bereits im ersten Monat eines DV das Lohnausfallsprinzip zum Tragen kommt.

    Da ich Urlaubsentgelt und Feiertagsentgelt (für Juni 2008) erstmals mit der Abrechnung Juli 2008 erhalten habe, wurde ich wohl übervorteilt.
    Ich habe auch nicht den Eindruck, dass hier fehlende Beträge nachverrechnet wurden.
    BTW: Eine Anfrage in der Personalverrechnung (ca. Mai 2008?) warum bei mir kein Urlaubsentgelt bzw. Feiertagsentgelt verrechnet wird (zwar waren die Positionen sogar mit Tagen auf der Gehaltsabrechnung, aber immer mit Betrag 0,00).

    #70975
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo!

    Ich verstehe jetzt die Frage nicht ganz. (?)
    Stehe wohl grad‘ auf der Leitung, vielleicht kannst du ja nochmals posten.

    LG

    #70980
    Vindobona
    Mitglied

    Ich bin nun der Meinung dass mir zu lange keine Feiertags- und Urlaubsentgelt bezahlt wurde.
    Beginn Dienstverhältnis im Oktober 2008, immer Überstunden seit November 2008, Feiertags- und Urlaubsentgelt (Ausfallsprinzip) wurden – erst nach Reklamation – erstmals für Juni 2009 bezahlt.
    Die Entgelte für November 2008 bis Mai 2009 wurden nicht bezahlt.

    #70992
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo!

    O.K., jetzt ist es klar.
    Die Ausfallsentgelte wären natürlich von Anfang an zugestanden.

    LG

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