Beitrag und Bemessungsgrundlage auf Gehaltsabrechnung

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  • #64514
    Vindobona
    Mitglied

    Im ABC der Personalverrechnung (AK) wie auch auf den Seiten der WKO wird darauf hingewiesen, dass auf der monatlichen Abrechnung für den Arbeitnehmer auch die Bemessungsgrundlage und der Beitrag für die Mitarbeitervorsorgekasse angeführt werden müssen.
    Mein Arbeitgeber macht das nicht (obwohl ich das bereits einmal gefordert habe).

    Was ist die rechtliche Grundlage für diese Verpflichtung? Im BMVG habe ich nicht diesbezüglich gefunden.

    Wie kann ich meinen Arbeitgeber dazu bringen, Bemessungsgrundlage und Beitrag auf meiner Gehaltsabrechnung auszuweisen?
    Vor allem für Aufrollungen/Nachzahlungen interessiert mich das.
    Auch will ich wissen ob alles korrekt (auch über der SV-Höchstbemessungsgrundlage) abgeführt wird.

    #70977
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo!

    Die Bestimmung findet sich in § 78 Abs. 5 EStG:

    Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer spätestens mit der Lohnzahlung für den Lohnzahlungszeitraum eine Abrechnung für den im Kalendermonat ausbezahlten Arbeitslohn auszuhändigen. Diese Abrechnung hat zumindest folgende Angaben zu enthalten:

    — Bruttobezüge gemäß § 25,

    — Beitragsgrundlage für Pflichtbeiträge gemäß § 16 Abs. 1 Z 3 lit. a, Z 4 und Z 5,

    — Pflichtbeiträge gemäß § 16 Abs. 1 Z 3 lit. a, Z 4 und 5,

    — Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Lohnsteuer,

    — die Bemessungsgrundlage für den Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse (§ 26 Z 7 lit. d) und den geleisteten Beitrag,

    — Lohnsteuer.

    LG

    #70979
    Vindobona
    Mitglied

    Danke!
    Auf das EStG wäre ich hier nicht gekommen (wobei aber die RIS-Suche hier bei der Suche nach „Mitarbeitervorsorgekasse“ nur 19 Fundstellen liefert und daher wäre es ja ein Leichts gewesen das zu finden).

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